Wichtigsten Änderungen der Arbeitsstättenverordnung bleiben

Es wird höchste Zeit, eine der zentralen Verordnungen im Arbeitsschutz an die moderne Arbeitswelt mit mobilen Arbeitsplätzen und zunehmend psychischen Belastungen anzupassen. Dieser Schritt wird mit der neuen Arbeitsstättenverordnung vollzogen.

Das politische Hin und Her um abschließbare Kleiderspinde und Oberlichter hat ein Ende. Die neue Arbeitsstättenverordnung kommt. Welche wichtigen Änderungen sind zu erwarten?

Bildschirmarbeitsverordnung wird Teil der zukünftigen Arbeitsstättenverordnung

Die Bildschirmarbeitsverordnung wird aufgehoben. Ihre Regelungen gehen vollständig in die zukünftige Arbeitstättenverordnung ein und werden an neue Arbeits- und Organisationsformen angepasst.

Das heisst, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass auch Telearbeitsplätze, also Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich, die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden.

Allerdings muss er die Gefährdungsbeurteilung des Home-Offices nur bei der erstmailgen Einrichtung durchführen.

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Weitere Änderungen, die durch die zukünftige Arbeitsstättenverordnung zu erwarten sind, erfahren Sie im Haufe-Beitrag Neue Arbeitsstättenverordnung kommt doch - was bleibt an Änderungen?

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsstättenverordnung, Bundesrat