Anlagebetrug : Über 8 Jahre Haft für den Chef von Wölbern-Invest

Gemessen am Strafmaß wäre Medizinprofessor Schulte damit der der größte deutsche Anlagen-Betrüger der letzten Jahre. Die Bilanz des Hamburger LG: Gewerbsmäßige Untreue in mehr als 300 Fällen und verschobene Anlagengelder in Höhe von ca. 147 Millionen Euro.

Rund 40.000 Anleger haben in den vergangenen Jahren der von dem 61 Jahre alte Professor der Medizin, Heinrich Maria Schulte geleiteten Fonds-Gesellschaft Wölbern-Invest ihr Geld anvertraut. Ein schwerer Fehler, wie sich vor Gericht noch einmal deutlich zeigte.

Fast 30 geschlossene Immobilienfonds - alle insolvent

Das Geld floss vornehmlich in geschlossene Immobilienfonds. Holland 54, Holland 55 und Holland 56 sind inzwischen zusammen mit fast 30 weiteren Fonds insolvent. Die Hoffnungen der Anleger auf eine sichere, Gewinn bringende Geldanlage sind damit zerstört.

Das Gericht wirft dem Angeklagten vor, mit den Anlegergeldern umgegangen zu sein, als ob das ganze Vermögen ihm gehöre. Von den verschobenen 147 Millionen habe der Angeklagte ca. 50 Millionen in die eigene Tasche gewirtschaftet, u.a. habe er damit sein privates Luxushaus finanziert.

Schulte ohne jedes Unrechtsbewusstsein

Der Professor selbst besteht darauf, kein Unrecht begangen zu haben. Er habe sich komplett auf die juristische Beratung der weltweit renommierten Anwaltskanzlei Bird & Bird verlassen. Tatsächlich haben die Anwälte für Schulte fragwürdige juristische Konstruktionen entwickelt, um Anlagevermögen innerhalb der von Schulte geführten Wölbern-Gruppe zu verschieben. Die Edelkanzlei steht dafür nicht nur in der öffentlichen Kritik, sie wurde inzwischen von 29 Insolvenzverwaltern von insolventen Gesellschaften der Wölbern-Gruppe auf Schadenersatz verklagt.

Schultes Anwälte rügen mangelnde Fairness in der Verhandlungsführung

Die Verteidiger von Heinrich Maria Schulte werfen dem LG eine unfaire Verhandlungsführung vor.

  • Die Staatsanwaltschaft habe im Rahmen ihrer Ermittlungen 6 Millionen E-Mails sichergestellt.
  • Bei einer Lesezeit von einer Minute pro Mail benötige ein Verteidiger 4.167 Tage, um sich ein Bild zu machen.
  • Demgegenüber habe das Gericht Details einfach übergangen und aus groben Zusammenhängen eine „stimmige Story konstruiert“.
  • Tatsächlich habe die Anwaltskanzlei Bird & Bird den Angeklagten falsch beraten. Der Angeklagte habe sich aber auf die Richtigkeit der Beratung verlassen; ihm könne daher eine vorsätzliche Untreue nicht vorgeworfen werden.
  • Fahrlässige Untreue sei nicht strafbar, so dass der Angeklagte freizusprechen sei.

Von diesen Argumenten ließ das Gericht sich nicht beeindrucken. Es würdigte aber die Lebensleistung Schultes als Mediziner. So habe er sich an dem Aufbau des Hamburger Medizinunternehmens Medivision beteiligt. Dieses Unternehmen, das ca. 1.000 Mitarbeiter beschäftige, sei ein bundesweit geschätztes Netzwerk medizinischer Einrichtungen für die Behandlung von Hormon- und Stoffwechselerkrankungen. Dies berücksichtigte das Gericht strafmildernd.

Welche Möglichkeiten haben die Anleger?

Sollten die Gerichte tatsächlich eine juristische Verantwortlichkeit der finanzstarken Anwaltskanzlei (weltweit ca. 1.000 Anwälte) feststellen, so wäre dies ein großer Hoffnungsschimmer für geprellte Anleger. Grundsätzlich bieten sich für Geschädigte drei verschiedene Ansätze:

  • Fehlerhafte Anlagenberatung: Sollte Wölbern-Invest den Anlegern geschlossene Immobilienfonds als sichere Anlagen angedient haben, so wäre dies ein Ansatz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung. Geschlossene Immobilienfonds sind erheblichen Risiken durch Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ausgesetzt. Nicht einmal der Totalverlust der Anlage ist bei dieser Anlageform ausgeschlossen. Sicher sind sie also keineswegs.
  • Schadensersatzklage gegen Bird & Bird, möglicherweise gestützt auf Mittäterschaft wegen nicht haltbarer juristischer Konstruktionen bei der Vermögensverwaltung. Anleger sollten insoweit die Entwicklung in den von den Insolvenzverwalter eingeleiteten Verfahren beobachten.
  • Widerruf von Krediten der Wölbern-Bank. Eine ganze Reihe von Anlegern hat ihre Anlagen mit Krediten der Wölbern-Bank finanziert, die mit Wölbern-Invest eng verbunden war. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist die Widerrufsbelehrung in den Kreditverträgen juristisch fragwürdig, so dass für viele Anleger ein Widerruf noch möglich sein könnte. Die Brisanz dieser Frage lässt sich unschwer daran erkennen, dass die Wölbern-Bank inzwischen erhebliche Rückstellungen für den Fall solcher Widerrufe vorgenommen hat. 

Kein Promibonus vor Gericht

Der Härte des Hamburger Urteils zeigt, dass Gerichte in Deutschland nicht bereit sind, prominente Angeklagte mit Samthandschuhen anzufassen. Das Urteil gegen Schulte reiht sich ein in eine Reihe von harten Strafen gegen Prominente:

  • Ex –Arcandor-Chef Thomas Middelhoff 3 Jahre Haft
  • Kunstberater Helge Achenbach 6 Jahre Haft wegen Betrugs an der Aldi-Familie
  • Ex Bayern Chef Uli Hoeneß 3,5 Jahre Haft wegen Steuerbetrugs 

Fazit: Der sorglose Umgang mit Anlagegeldern, die Nutzung fremden Vermögens für private Zwecke durch den verantwortlichen Fachleiter wirft ein schlechtes Licht auf das Compliance- Bewusstsein der gesamten Anlagebranche. Noch fragwürdiger ist es aber, wenn beratende Anwälte einer renommierten Kanzlei sich dazu missbrauchen lassen, durch ausgeklügelte juristische Konstruktionen die unkorrekte Verschiebung von Anlagegeldern zu ermöglichen und gleichzeitig zu verschleiern. Anwälte als Werkzeuge zur Umgehung rechtlicher Regeln – das wäre dann der eigentliche Skandal.


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