Amazon darf Google-Suche nicht auf falsche Produkte lenken

Suchen Nutzer über Google Produkte von bestimmten Marken, erwarten sie, dass sie zu Seiten mit Produkten dieser Firma geführt werden. Dass Versandriese Amazon bei verlinkten Google-Anzeigen andere Produkt-Hersteller gleichberechtig aufführt, sei irreführend. So entschied der BGH auf die Klage des Outdoor-Ausrüsters Ortlieb. Amazon darf bei der Google-Suche mit Markennamen nicht zu Konkurrenzangebote führen.

Der BGH befand, dass Amazon über Google verlinkte Anzeigen nicht für Produkte von Drittanbietern werben darf. Geklagt hatte der mittelfränkische Fahrradtaschen- und Freizeitausrüstungshersteller Ortlieb.

Das Unternehmen ging gegen Amazon vor, nachdem der Internet-Versandhändler Google-Anzeigen gebucht hatte, welche mit Angebotslisten auf Amazon verlinkt waren.

Bei Google-Suche nach Ortlieb-Fahrradtaschen tauchten auch markenfremde Taschen auf

Wurden bei der Suchmaschine „Google“ beispielsweise die Wörter „Ortlieb Fahrradtasche“ oder „Ortlieb Outlet“ eingegeben, erschien die Amazon-Anzeige mit den verlinkten Angebotslisten. Diese zeigten neben den Ortlieb-Produkten jedoch auch Produkte der Konkurrenz.

  • Ortlieb selbst bietet ihre Produkte nicht über die Plattform www.amazon.de an.
  • Die Firma Ortlieb sah in den Angebotslisten der verlinkten Anzeigen eine Verletzung ihrer Marke Ortlieb.
  • Sie verklagte Amazon auf Unterlassung und Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Das Landgericht München gab der Klage statt. Die Berufung der Beklagten war überwiegend erfolglos geblieben. Die Entscheidungen wurden nun durch den BGH bestätigt.

BGH: Konkrete Nutzung durch Amazon ist irreführend

Das Berufungsgericht habe im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die konkrete Nutzung durch Amazon irreführend sei. Zwar könne grundsätzlich ein Händler neben den Produkten des Markenherstellers auch solche der Konkurrenz anbieten und die Marke für die Werbung verwenden, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben, so der 1. Zivilsenat.

Werde aber

„eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung der Anzeige aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch) zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen“,

führte der Bundesgerichtshof weiter aus. So läge der Fall auch hier: Der Nutzer erwarte, dass ihm beim Anklicken der Anzeige (allein) Angebote (u. a. Fahrrad-, Lenker- oder Gepäcktaschen) der Firma Ortlieb gezeigt werden.

Kunden erwarten bei Google-Suche ein spezifisch zur Anzeige passendes Angebot

Aufgrund der Gestaltung der Anzeigen habe der Verkehr keinerlei Veranlassung anzunehmen, dass diesem ohne besondere Kenntlichmachung weitere, gleichrangige Angebote anderer Hersteller präsentiert werden. Vielmehr werde durch die verkürzten Internetadressen unter dem Text der Anzeigen wie z.B.

www.amazon.de/ortlieb+fahrradtasche

dem Nutzer suggeriert, dass dieser Link nur zu einer Zusammenstellung der Angebote, welche die gesuchten Kriterien erfüllen, führe. Da der Link jedoch zu Angebotslisten, auf welchen auch Fremdprodukte aufgeführt seien, verweise, werde die Marke der Klägerin in den Anzeigen irreführend verwendet.

(BGH, Urteil v. 25.07.2019, I ZR 29/18).

Hinweis:

Anders hatte kürzlich das OLG München (Urteil v. 06.06.2019, Az. 29 U 3500/15) entschieden, wenn intern direkt auf der Amazon Webseite in deren Suchmaske eine Marke gesucht wird. Geklagt hatte in diesem Fall auch die Firma Ortlieb. In diesem Fall durfte der Online-Versandhändler auch Produkte der Konkurrenz anzeigen. Diese Sache lag zunächst ebenfalls dem BGH (Urteil v. 15.2.2018, Az. I ZR 138/16) vor, welcher zunächst ausführte, dass einem durchschnittlichen Internetnutzer dabei klar sein müsse, dass es sich um die Ware eines anderen Herstellers handele. Der BGH verwies die Sache letztlich zurück an das Berufungsgericht, da dieses noch Feststellungen zum Nutzerverständnis nachzuholen hatte.

Schlagworte zum Thema:  Markenrecht