225 Mill.: Datenschutzbehörde verhängt Rekordbuße gegen WhatsApp

Wegen Verstoßes gegen die Transparenzvorgaben der europäischen Datenschutzverordnung hat jetzt die irische Datenschutzbehörde gegen den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp das zweitgrößte bisherige Bußgeld verhängt. Das Unternehmen will diese Entscheidung nicht hinnehmen und hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Die irische Datenschutzbehörde, die Data Protection Commission (DPC) steht schon seit längerem in der Kritik, weil sie nach Meinung vieler Datenschutzexperten nur unzureichend gegen Verstöße größerer Konzerne vorgeht.

Viele europäischen Niederlassungen von Big-Data Konzernen sind in Irland angesiedelt

Gerade der irischen Behörde kommt aber eine zentrale Rolle im Kampf gegen Datenschutzverstöße großer IT-Konzerne zu, da viele der etwa in den USA beheimateten Tech-Giganten ihre europäischen Niederlassungen in Irland angesiedelt haben und somit die dortige Behörde nach dem sogenannten One-Stop-Prinzip bei Verstößen zuständig ist.

Zweithöchstes DSGVO-Bußgeld der Geschichte

Die jetzt verhängte Geldbuße gegen WhatsApp in Höhe von 225 Millionen Euro ist für die irische Datenschutzbehörde mit Abstand die höchste jemals verhängte Strafe. In der gesamten EU rangiert dieser Fall damit auf dem zweiten Rang der DSGVO-Bußgelder, nachdem erst vor wenigen Monaten die luxemburgische Behörde CDNP den E-Commerce-Konzern Amazon zur Zahlung von stolzen 746 Millionen verurteilt hatte.

Höhe der Bußgelder hängen vom Umsatz ab

Möglich sind derartig hohe Bußgelder seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 geworden, da diese im Art. 83 Abs. 6 vorsieht, dass die Bemessung der Bußgelder von der jeweiligen Umsatzhöhe der Unternehmen abhängig gemacht werden kann und die Strafen in schwerwiegenden Fällen bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes betragen können.

Verstöße gegen die Transparenzvorgaben

Die Untersuchungen, die zum jetzt verhängten Bußgeld führten, hatte die DPC bereits 2018 begonnen. Es ging dabei um Verstöße gegen die Transparenzvorgaben, die in Art. 12 bis Art. 14 DSGVO beschrieben sind. Vorgeworfen wird WhatsApp dabei vor allem, dass die Nutzerdaten der Kunden auch an Facebook, das WhatsApp einige Jahre zuvor übernommen hatte, weitergeleitet werden, ohne dass dies für die Nutzer transparent dargelegt wird.

Andere Datenschutzbehörden werden aktiv

Die DPC hatte nach Abschluss der Untersuchungen zunächst ein deutlich niedrigeres Bußgeld verhängen wollen, dass sich im Bereich zwischen 30 und 50 Millionen Euro lag. Allerdings trugen die nationalen Datenschutzbehörden aus zahlreichen anderen EU-Staaten, wie etwa Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Italien oder auch Polen und Ungarn, die diese Bußgeldhöhe für unzureichend hielten, zahlreiche Einwände gegen diese Entscheidung vor.

Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hob Buße an

Da die DPC zunächst keinerlei Bereitschaft zu einer Anpassung des Bußgelds zeigte, musste letztlich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) gemäß Art. 65 DSGVO einen verbindlichen Entschluss erlassen, in dem viele der Beanstandungen der Datenschutzbehörden anerkannt wurden und am 28. Juli nun die Höhe des Bußgelds auf 225 Millionen Euro festgelegt wurde.

Verwarnung fordert Änderung der Datenverarbeitung bei WhatsApp

Neben der Geldbuße sprach die EDSA auch noch eine Verwarnung aus, in der eine Änderung der Datenverarbeitung bei WhatsApp gefordert wird.

WhatsApp kündigt Rechtsmittel an

 Bei WhatsApp will man sich mit der Entscheidung allerdings nicht abfinden. Gegenüber der BBC kündigte ein Unternehmenssprecher bereits an, dass man gegen das Urteil Einspruch einlegen werde. Man habe sichergestellt, dass die bereitgestellten Informationen für die Nutzer umfassend und ausreichend transparent seien, sodass man mit der Entscheidung nicht einverstanden sei. Zudem sei die Höhe des Bußgelds völlig unverhältnismäßig. Damit würde das Unternehmen dem Beispiel von Amazon folgen, das ebenfalls schon angekündigt hat, Einspruch gegen das von der luxemburgischen Datenschutzbehörde verhängte Rekordbußgeld einlegen zu wollen.

Jahrelanger Rechtsstreit könnte folgen

Datenschützer wie der Österreicher Max Schrems kommentieren die Bußgeld-Entscheidung im Falle von WhatsApp daher auch zurückhaltend. Der weist in einer Stellungnahme etwa darauf hin, dass es nun zu einem jahrelangen Rechtsstreit vor den irischen Gerichten kommen dürfte, und es angesichts der geringen Bereitschaft der irischen Datenschutzbehörde diese Auseinandersetzung bis zum Ende zu führen, letztlich wohl auf eine außergerichtliche Einigung hinauslaufen werde.

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Schlagworte zum Thema:  Datenschutz-Grundverordnung, Bußgeld