Whistleblower: Wenn Angestellte zu Hinweisgebern werden

Der berühmteste Whistleblower, Edward Snowden, wird von den einen als Held gefeiert und von den anderen als Verräter verfolgt. Er hat sich allerdings auch mit einer Weltmacht angelegt. Doch wie sieht es aus, wenn Angestellte Unrecht in Unternehmen verhindern wollen? Droht ihnen dann der Rauswurf?

Wenn im Unternehmen etwas nicht korrekt läuft, sind daran Menschen beteiligt und dafür verantwortlich. Dabei handelt es sich meist nur um einen kleinen Teil der Belegschaft. Doch dieser kann großen Schaden verursachen, das ganze Unternehmen in Verruf bringen und wirtschaftlich ruinieren. Sich dagegen zu stellen, ist mutig und sollte richtig angegangen werden. Nur dann verhindert man weiteren Schaden, schützt sich selbst und die Kollegen.

Loyalität und Verschwiegenheit - Grundpflichten für Angestellte

Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter zu Loyalität und Verschwiegenheit gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet. Vermutungen oder Missstände einfach in der Öffentlichkeit auszuplaudern, ist nicht korrekt und hilft niemanden wirklich weiter. Im Gegenteil: Gelangen Gerüchte in die Presse oder bestätigen sich Vermutungen nicht, kann dem Arbeitnehmer gekündigt und können Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

Vor dem "Whistleblowing" alle innerbetrieblichen Möglichkeiten ausschöpfen

Besser ist es, Fehlverhalten oder Missstände zunächst im Unternehmen selbst zu melden. Denn zunächst müssen alle innerbetrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um für Abhilfe zu sorgen. Als Ansprechpartner kommen Vorgesetzte, die Personal- oder Rechtsabteilung oder – wenn vorhanden – der Compliance-Beauftragte in Frage. Passiert nichts oder sind die Vertrauenspersonen in das Fehlverhalten involviert, kann man sich an die Behörden bzw. Staatsanwaltschaft wenden.

Interne Compliance-Richtlinien - damit es erst gar nicht zum Whistleblowing kommen muss

Vor Fehlverhalten ist kein Unternehmen wirklich sicher. Deshalb ist es sinnvoll, in internen Compliance-Richtlinien die Vorgehensweise in solchen Fällen festzuhalten. Damit wird den Mitarbeitern signalisiert, dass das Thema ernst genommen wird und diejenigen, die einen Hinweise geben wollen, wissen, wie sie dabei vorgehen können.

Compliance-Richtlinien unterstützen Hinweisgeber

In den internen Compliance-Richtlinien sollte auch klar und deutlich hervorgehoben sein, dass es beim Whistelblowing nicht um Petzen und Anschwärzen geht. Denn auf ein Fehlverhalten hinzuweisen ist richtig. Falsch ist das Fehlverhalten.

Doch gerade in Deutschland trauen sich bisher nur wenige Mitarbeiter, Missstände zu melden. In andere Länder forcieren Unternehmen und Behörden das Whistleblowing, indem sie die Hinweisgeber belohnen.

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