WhatsApp: Update

Seit dem 22.8.2022 rollt der Facebook-Konzern Meta ein neues Update für seinen Messenger-Dienst WhatsApp aus. WhatsApp-Nutzer bekommen damit etwas mehr Kontrolle über die Statusanzeige, das einmalige Anzeigen von Videos und Fotos und das Verlassen von Gruppen. Die grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Einwände gegen den betrieblichen Einsatz von WhatsApp bleiben aber weiter bestehen.

Drei neue WhatsApp-Funktionen für mehr Privatsphäre

Das aktuelle WhatsApp-Update wird ab dem 22.8.2022 verteilt und soll nach 2 bis 3 Wochen alle WhatsApp-Nutzer erreicht haben. Neben allgemeinen Aktualisierungen enthält es auch drei neue Funktionen, die für etwas mehr Privatsphäre sorgen sollen.

Online-Anwesenheit: Wer darf sehen, ob ich online bin?

Nach dem Update lässt sich exakt einstellen, welche Kontakte den Online-Status des WhatsApp-Nutzers angezeigt bekommen. Bisher war dies nur global möglich (Alle oder Niemand). Jetzt kann in den Einstellungen unter Zuletzt online -> Meine Kontakte außer gezielt angegeben werden, welche Kontakte keine Online-Statusmeldung angezeigt bekommen.

Keine Screenshots bei einmaliger Anzeige von selbstlöschenden Nachrichten

Neu ist auch, dass bei der einmaligen Anzeige von Nachrichten, Videos oder Fotos keine Bildschirmfotos mehr angefertigt werden können. Wird die Option Einmalige Anzeige aktiviert, werden die Inhalte nach der Erstanzeige automatisch gelöscht. Das einfache Umgehen dieser Einschränkung durch das Anfertigen eines Screenshots ist nun nicht mehr direkt möglich. Empfänger können aber weiterhin mit einem zusätzlichen Smartphone oder einer Kamera einfach Fotos der Inhalte machen oder die Screenshot-Sperre mit einer zusätzlichen App umgehen.

Gruppen leise verlassen

Wer möchte, kann eine Gruppe nun auch verlassen, ohne dass dies allen anderen Gruppenteilnehmern mitgeteilt wird. Entscheidet sich ein WhatsApp-Nutzer für das „leise“ Verlassen einer Gruppe, wird lediglich der Gruppenverwalter benachrichtigt. Die Meldung „XYZ hat die Gruppe verlassen“, die die anderen Gruppenmitglieder bisher automatisch angezeigt bekamen, entfällt.

Kleine Schritte in Richtung informationeller Selbstbestimmung

Mit den neuen Privatsphäre-Funktionen des WhatsApp-Updates geht Meta drei kleine Schritte in Richtung der informationellen Selbstbestimmung seiner WhatsApp-Nutzer. Diese bekommen ein wenig mehr Hoheit über die Anzeige persönlicher Daten und Informationen. Die datenschutzrechtlichen Einwände, die den betrieblichen Einsatz verbieten, bleiben aber in vollem Umfang weiter bestehen.

Betrieblicher Einsatz von WhatsApp verstößt weiterhin gegen die DSGVO

Der betriebliche Einsatz ist in vielerlei Hinsicht nicht mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar:

  • Die Daten aller Kontakte, die im Adressbuch eines WhatsApp-Nutzers gespeichert sind, werden automatisch zum Abgleich auf Server in den USA geschickt. Die erforderliche ausdrückliche Einwilligung jeder Kontaktperson fehlt.
  • Telefonnummern, Informationen zu den genutzten Geräten, Standortdaten und Informationen zu Art und Häufigkeit der Nutzung werden an Facebook weitergegeben.
  • Die Metadaten von WhatsApp, also alle Daten, die außer der eigentlichen Nachricht anfallen, werden in den USA verarbeitet. Die USA sind ein Drittstaat, für den besondere Datenschutzgarantien erbracht werden müssen. Die vorhandenen Datenschutzgarantien reichen für den datenschutzkonformen Transfer personenbezogener Daten nicht aus.
  • Es kommt zu einer Vermengung von privaten und dienstlichen Daten und Informationen.

Im Hinblick auf den WhatsApp-Einsatz ist die Haltung der Datenschutzbehörden eindeutig: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht lehnt den Einsatz von WhatsApp zu Mitarbeiterkommunikation ab und empfiehlt Alternativen wie Signal oder Threema. Der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg hat ein Verbot der dienstlichen WhatsApp-Kommunikation von Lehrern mit Schülern und Erziehungsberechtigten ausgesprochen. Und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hat in einem Rundschreiben an alle Bundesbehörden und -ministerien mitgeteilt, dass „der Einsatz von WhatsApp für eine Behörde ausgeschlossen ist“.

Da der datenschutzrechtlich einwandfreie Einsatz von WhatsApp in der Praxis nicht zu gewährleisten ist, haben aber auch große deutsche Konzerne wie BMW, Continental und die Deutsche Bank den Einsatz von WhatsApp auf Dienstgeräten verboten. Immerhin können laut DSGVO Strafen von bis zu 20 Millionen EUR oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes für Verstöße gegen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten verhängt werden.

Schlagworte zum Thema:  Social Media