Wenn das Kartellamt ins Haus kommt

7 Agrargroßhändler bekamen Besuch vom Kartellamt. Wie FAZ online schreibt, besteht der Verdacht, dass die Unternehmen Preise für Pflanzenschutzmittel abgesprochen haben. Aber wann müssen Unternehmen eigentlich damit rechnen, dass das Kartellamt zu ihnen kommt?

Das Kartellamt kann aktiv werden und Unternehmen durchsuchen, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt. Ein solcher darf nur erlassen werden, wenn von einem Anfangsverdacht ausgegangen wird. Mehr dazu und zu den mutmaßlichen Kartellrechtsverstößen der Agrargroßhändler lesen Sie auf www.faz.net.

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Schlagworte zum Thema:  Kartellrecht, Preisabsprachen