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Verbessert die Frauenquote Unternehmenskultur und Wertschöpfung?

Und sie bewegt sich doch - mit der Frauenquote geht es deutlich aufwärts. Der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der Dax-Konzerne hat sich nahezu verdreifacht. Nie waren so viele Frauen in der deutschen Wirtschaft mit Führungsaufgaben betraut. Vieles spricht dafür, dass diese Entwicklung den Konzernen gut tut.

Das bereits im Jahr 2015 in Kraft getretene „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ schreibt seit Januar 2016 einen Frauenanteil von 30 % in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen vor, in denen der Aufsichtsrat je zur Hälfte mit Vertretern von Anteilseignern und Arbeitnehmern besetzt ist.

Unternehmen, die diesen Anteil nicht erreicht haben, dürfen freigewordene Aufsichtsratsmandate nur an weibliche Bewerber vergeben, § 96 Abs.2 u. 3 AktG.

Die Quotenregel gilt aber auch für alle der Mitbestimmung unterliegenden GmbH`s mit mehr als 500 Beschäftigten, § 52 Abs. 2 GmbHG. 

Deutlich erhöhter Frauenanteil in den Kontrollgremien

Unabhängige Untersuchungen kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes der Frauenanteil in den Kontrollgremien der Unternehmen deutlich gestiegen ist.

Anfang November 2016 waren in den börsennotierten und in vollem Umfange mitbestimmungspflichtigen Unternehmen 437 von 1.588 Aufsichtsräten weiblich. Dies geht aus dem „Women-on-Board-Index 100“ der Initiative FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte) hervor. Das ist entspricht einem bisher nicht gekannten Frauenanteil, der das Ziel von 30 % nur noch um insgesamt 92 Frauen verfehlt. Die Präsidentin von FidAR, Monika Schulz- Strelow, wertet dies als einen großen Erfolg auf dem Weg zur Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Frauenministerin Manuela Schwesig spricht gar von einem Kulturwandel. Sie hatte das Gesetz 2015 gegen große Widerstände im Parlament durchgesetzt.

Eher traurige Bilanz auf der Managementebene

Dieses Ergebnis wird allerdings konterkariert durch die immer noch äußerst geringe Verbreitung von Frauen im Unternehmensmanagement.

In den Vorständen und auf der Führungsebene der GmbHs ist der Anteil der Frauen immer noch verschwindend gering und liegt deutlich unter 10 %. Auch dort ist der Anteil jedoch leicht gestiegen. Der Anstieg erfolgte aber so langsam, dass es bei diesem Tempo fast bis zum Jahr 2040 dauern würde, bis der avisierte Frauenanteil von 30 % erreicht wäre.

Auch für Managementebene gesetzliche Vorgaben

Der Gesetzgeber hat auch auf der Managementebene das Ziel einer 30 % Quote.

Gemäß § 36 GmbHG und § 111 Abs. 4 AktG sind bis spätestens zum 30.6.2017

  • in börsennotierten oder der Mitbestimmung unterliegenden Aktiengesellschaften Zielgrößen für den Vorstand festzulegen,
  • bei der GmbH Zielgrößen für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer.

Zielgrößen sind zu veröffentlichen

Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 %, so dürfen in beiden Fällen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Für das Erreichen der Zielgrößen sind Fristen festzulegen, die nicht länger als fünf Jahre sein dürfen.

Die Zielgrößen sind in den Lageberichten (GmbH) zu veröffentlichen, bei Verstößen droht ein Bußgeld zwischen 2.000 und 25.000 Euro.

Unterschiede zwischen den Branchen und Unternehmensgrößen

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung

  • haben Frauen in kleineren Betrieben grundsätzlich größere Aussichten auf Führungspositionen als in größeren Betrieben.
  • Im Osten seien die Aussichten etwas besser als in den westlichen Bundesländern.

Fachspezifisch bestünden die besten Führungsaufsichten für Frauen in Betrieben 

  • des Gesundheits- und Erziehungswesens,
  • im Gastgewerbe
  • und im Einzelhandel.
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Hoher Frauenanteil wirkt sich positiv auf wirtschaftliche Entwicklung aus

Die Wirtschaftsberatungsunternehmen McKinsey sowie Ernst &Young haben verglichen, auf welche Weise sich die Veränderung des Frauenanteils auf der Führungsebene auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens auswirkt. Die Indizien sprechen sämtlich für positive Auswirkungen, die Datenlage ist insofern aber noch dünn, so dass endgültige Urteile noch schwierig sind.

Sorgen Frauen für angenehmere Arbeitsbedingungen?

Daneben gibt auch die Arbeitgeberbewertungsplattform „Kununu“ Anlass für eine - zumindest bisher - positive Bilanz bei Aufstockung des Frauenanteils in Führungspositionen.

Arbeitnehmer bewerten hiernach bei einem erhöhten Frauenanteil in der Führungsebene folgende Unternehmensfaktoren positiver als in Unternehmen mit überwiegend mit Männern besetzten Führungspositionen:

  • Arbeitsbedingungen insgesamt,
  • Work-Life-Balance,
  • Verhalten der Vorgesetzten,
  • Arbeitsatmosphäre,
  • Umgang mit älteren Arbeitnehmern,
  • Gleichberechtigung innerhalb des Unternehmens.

Die Auswertung von Kununu betrifft immerhin ca. 20.000 Bewertungen durch die Beschäftigten von 160 börsennotierten Unternehmen.

Mit Frauen auf Führungsebene steigt die Unternehmenskultur

Eine Untersuchung des Internetportals „Zeit“ deutet darauf hin, dass Unternehmen, in denen Frauen überproportional auf der Führungsebene beteiligt sind, die Vorzüge einer

  • stärkeren Kunden und Mitarbeiterbindung besitzen,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker gefördert wird ( z.B. durch Betriebskindergärten),
  • Weiterbildungsmaßnahmen einen größeren Raum einnehmen und
  • Mitarbeiter deutlich geringere Chancen auf einen Dienstwagen haben als in männlich dominierten Unternehmen (was nicht alle als Vorzug empfinden dürften). 

Frauen können auch Management

Insgesamt ist die Entwicklung des Frauenanteils in Unternehmen - wenn auch in einigen Konzernen auf durchaus noch niedrigem Niveau - als positiv zu bewerten.

Bemisst man die Entwicklung in Aufsichtsräten und Vorständen in der Gesamtschau, so liegt der Frauenanteil insgesamt immerhin bei 16,2 %, womit er sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt hat.

Der Weg zu wirklicher Gleichberechtigung ist aber dennoch weit. Die börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen täten aber gut daran, auch im operativen Geschäft auf einen stärkeren Frauenanteil zu setzen, wollen sie nicht riskieren, dass der Gesetzgeber über kurz oder lang auch dort - wie schon für die Aufsichtsräte - verbindlich strengere Zielvorgaben macht.

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Wollen Frauen wirklich nicht "nach oben"?

Zum Thema Frauen in der Managementebene muss die Frage erlaubt sein: Warum soll das, was in den Aufsichtsräten funktioniert, nicht auch auf Vorstands- und Geschäftsführerebene funktionieren? Das Argument, dass sich dort zu wenig qualifizierte Frauen bewerben würden, ist nach Einschätzung vieler Beratungsunternehmen zumindest in vielen Branchen schlicht falsch.