Public Viewing: So sind Sie auf der sicheren Seite

Wenn Sie als Unternehmen oder privat mit Freunden Public Viewing zur WM planen, sollten Sie auf einige rechtliche Aspekte achten. Das FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen kann eine Rolle spielen, muss aber nicht, Bestimmungen des deutschen Rechts schon.

Je größer das Event, desto mehr Genehmigungen braucht es. Öffentliche Großveranstaltungen in den Städten sind vor allem in Sachen Sicherheit eine Herausforderung. Veranstalter, Polizei, Ordnungskräfte und Rettungsdienste sind schon seit Wochen am Überprüfen der Veranstaltungsorte und am Planen der Sicherheitskonzepte.

Public Viewing: Kein Eintrittsgeld – keine FIFA-Lizenz

Eine FIFA-Lizenz braucht nur, wer WM-Spiele in der Öffentlichkeit zeigt und dafür Eintrittsgelder nimmt. Achtung: Mindestverzehrbons oder erhöhte Getränkepreise werden als verdeckte Eintrittsgelder eingestuft.

Public Viewing: Werbespots müssen auch übertragen werden

Betriebsfeiern oder private Grillfeste, bei denen Public Viewing geboten wird, sind keine öffentlichen Veranstaltungen. Deshalb ist auch keine Lizenz notwendig. Allerdings sollte man als veranstaltendes Unternehmen – ob Betrieb, Biergarten oder Gaststätte – darauf achten, dass die Werbespots vollständig gezeigt werden. Ist das nicht der Fall, kann die FIFA wettbewerbsrechtliche Ansprüche erheben.

Rundfunkbeitrag müssen alle zahlen, GEMA nur einige

Gaststätten und Biergärten, die WM-Spiele während ihres üblichen Geschäftsbetriebs zeigen, müssen GEMA bezahlen. Rundfunkbeitrag ist von jedem Veranstalter zu entrichten.

Werbung für Public Viewing - auch Begriffe können geschützte Marken sein

Bei der Werbung für die Veranstaltung sollten u. a. folgende Begriffe nicht benutzt werden, da sie markenrechtlich durch die FIFA geschützt sind:

  • Fan Fest,
  • Brazil 2014,
  • WM 2014.

Ohne FIFA-Genehmigung heißt es auch: Keine Werbung mit dem Maskottchen Fuleco, dem offiziellen Slogan „All in one rhythm“ sowie dem WM-Pokal 2014.

Besser mit "Fußball WM 2014" für Public Viewing werben

Kein Markenschutz hat die Bezeichnung Fußball WM. Dies wurde durch den Bundesgerichtshof bereits zur WM 2006 entschieden. Allerdings kann in einem Fließtext auch WM 2014 geschrieben werden. Das kann die FIFA niemandem verbieten.

Sicherheitsanforderungen bei Großveranstaltungen

Ein Interview mit Olaf Jastrob, Geschäftsführer des Sachverständigenbüros Jastrob & Jastrob, zum Thema Arbeitsschutz bei Großveranstaltungen (von 2012) finden Sie hier.