Private Nutzung: Ist ein Internetverbot am Arbeitsplatz sinnvoll?

Die Verlockung auch während der Arbeit zu surfen, private E-Mails abzurufen oder nachschauen, was auf Facebook gerade so passiert, ist groß. Ist es deshalb sinnvoll, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu verbieten? Die Antwort einer Untersuchung des Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) lautet: ja und nein.

Was nicht verboten ist, ist erlaubt? Falsch gedacht: Ist im Unternehmen die private Internetnutzung nicht ausdrücklich erlaubt, bedeutet das, dass sie verboten ist.

Weiß der Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter das Internet privat nutzen und verbietet er es dann nicht ausdrücklich, spricht man allerdings von einer bewussten Duldung bzw. stillschweigenden Erlaubnis.

Internetverbot am Arbeitsplatz: Verbieten, dulden oder ausdrücklich erlauben

Was ist die passende Lösung? Die Antwort lautet: je nach Mitarbeitertyp und angemessener Entlohnung bzw. Belohnung sollte man ein Verbot aussprechen oder die ausdrückliche Erlaubnis erteilen. Denn bei der Untersuchung des IZA kam heraus, dass auf Internetverbote sehr unterschiedlich reagiert wird.

Verbot von privatem Internetsurfen kann zur Leistungsverweigerung führen

Ohne Verbot verfallen so gut wie alle Mitarbeiter der Verlockung, das Internet privat zu nutzen und sich von der Arbeit ablenken zu lassen. Das Verbot der privaten Internetnutzung

  • akzeptieren die Mitarbeiter eher, die ihre Entlohnung als gerecht empfinden.
  • empfinden manche Mitarbeiter als Misstrauen des Arbeitgebers. Ist das der Fall, neigen sie zur Leistungsverweigerung.

Wer Verbote als Zeichen von Misstrauen wahrnimmt, empfindet eine ausdrückliche Erlaubnis auf der anderen Seite meist als Belohnung. Da kann es dann passieren, dass diese Mitarbeiter ihre Leistung sogar steigern.

Eine Regelung für die private Internetnutung am Arbeitsplatz für alle vereinbaren

Letztendlich ließe sich das Thema ähnlich behandeln wie Raucherpausen. Rauchen während der Arbeitszeit ist Privatsache. Arbeitsrechtlich ist es zulässig, dass sich Arbeitnehmer für die Zeit des Rauchens aus dem bestehenden Arbeitszeiterfassungssystem ausstempeln müssen. Arbeitgeber können aber in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern auch eine unternehmensspezifische Regelung festlegen.

Private Nutzung von Dienst-PC und Smartphone - ein Thema für die IT-Sicherheit

Die private Nutzung von Dienst-PC und Smartphone ist nicht nur ein arbeitsrechtliches sondern auch ein Thema für die IT-Sicherheit: