Privacy Shield? Online-Verzeichnis zertifizierter US-Unternehmen

Seit gut einem halben Jahr gilt der EU-US Privacy Shield, die Nachfolgeregelung zum Safe-Harbor-Abkommen. An US-Unternehmen, die sich nach diesem Standard zertifizieren lassen, dürfen demnach auch personenbezogene Daten von EU-Bürgern übertragen werden. Auf einer Webseite des US-Handelsministeriums können Interessenten nun einfach erfahren, welche Firmen bereits an diesem Verfahren teilnehmen.

Sollen personenbezogene Daten europäischer Bürger außerhalb der EU gespeichert bzw. verarbeitet werden, ist dies nur dann erlaubt, wenn in den Zielländern ein vergleichbarer Datenschutzstandard gewährleistet ist oder dieser über entsprechende Vereinbarungen sichergestellt wird.

Im Fall der USA erfolgt dies seit dem letzten Sommer über den sogenannten EU-US Privacy Shield, an dem mittlerweile rund 1.200 US-Unternehmen teilnehmen.

Einfache Übersicht spart Arbeit

Hat sich ein Unternehmen entsprechend zertifizieren lassen,

  • stehen der Übertragung personenbezogener Daten keine Hindernisse mehr im Wege
  • und aufwändigere Verfahren, wie etwa die Nutzung von Standard-Vertragsklauseln
  • oder das Einholen der Erlaubnis bei den Betroffenen

bleiben den Unternehmen erspart.

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Auf einer eigenen Website https://www.privacyshield.gov/list finden Interessenten ein Verzeichnis aller Unternehmen, die entsprechend zertifiziert sind.

Mit Google, Facebook und Microsoft aber ohne Apple

Laut Liste haben sich die meisten der großen Internet-Konzerne wie Amazon, Google, Facebook oder auch Microsoft bereits entsprechend zertifizieren lassen.

Zu den wenigen Ausnahmen gehört dagegen Apple, das hier derzeit noch nicht zu finden ist.

  • Über das Verzeichnis sind auch Dienste zu finden, die ein Unternehmen unter anderem Namen anbietet, wie dies etwa bei Skype von Microsoft der Fall ist.
  • Interessenten können darüber hinaus Details zu den jeweiligen Datenschutzhinweisen der Unternehmen finden.
  • Schließlich gibt es noch Kontaktinformationen zu den für den Datenschutz zuständigen Ansprechpartnern in den Unternehmen.

Zukunft des Privacy Shields bleibt strittig

Unter europäischen Datenschützern ist allerdings auch das Privacy-Shield-Abkommen umstritten, da sich an der grundsätzlichen Problematik nichts geändert habe und beispielsweise US-Geheimdienste immer noch berechtigt seien, eine anlasslose Massenüberwachung durchzuführen. Ein Schutz der personenbezogenen Daten sei daher nicht sichergestellt. Französische und irische Bürgerrechtsorganisationen haben daher bereits eine Nichtigkeitsklage gegen den Privacy Shield beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht, wobei derzeit noch unklar ist, ob diese überhaupt zulässig ist.


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Schlagworte zum Thema:  Datensicherheit, Datenschutz