One Pager soll Datenschutzerklärung verständlicher machen

Bislang lesen die meisten Internet-Surfer die langen und schwer verständlichen Datenschutzerklärungen auf Webseiten nicht, sondern kapitulieren vor der Komplexität und stimmen meist einfach zu. Die Deutsche Telekom hat jetzt als eines der ersten großen Unternehmen eine Initiative des nationalen IT-Gipfels aufgegriffen und informiert mit einem „One Pager“ über die Erhebung und Nutzung der Daten.

Verbraucher müssen umfassend darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht, die beim Besuch von Webseiten erfasst werden. Schon seit langem sind deshalb Webseiten-Anbieter verpflichtet, eine förmliche Datenschutzerklärung auf ihren Seiten einzubinden.

Datenschutzerklärungen auf Webseiten werden oft ungelesen akzeptiert

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Informationen in Datenschutzerklärungen auf Webseiten viel zu umfangreich und kompliziert sind, so dass sie von den allermeisten Nutzern so gut wie nicht mehr wahrgenommen werden.

Denn statt sich durch ellenlange Texte mit schwer verständlichen juristischen Formulierungen zu quälen, akzeptieren die Nutzer die Bedingungen meist ungelesen.

Datenschutzerklärungen als One Pager - ein Konzept des nationalen IT-Gipfels

Um diese unbefriedigende Situation zu verbessern, hatte man beim Nationalen IT-Gipfel, an dem IT-Wirtschaft und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beteiligt waren, ein Konzept für verbesserte Datenschutz-Hinweise entwickelt.

Webseite der Deutschen Telekom mit One Pager als Datenschutzerklärung

Mit der Deutschen Telekom hat jetzt einer der großen Internet-Anbieter diese Anregungen aufgegriffen und informiert ab sofort die Website-Besucher mittels eines einseitigen Muster-Datenschutzhinweises – dem One Pager - darüber, was mit den Daten passiert:

  • Dazu werden die Hinweise in „smarten Informationskomplexen“ zusammengefasst. In einer allgemein verständlichen Sprache wird darüber informiert, welche Daten erfasst werden, wie diese Daten erfasst und wie sie genutzt werden.
  • Auch auf Auskunfts- und Löschansprüche der Nutzer wird hier hingewiesen. Bei Bedarf können Nutzer Zusatzinformationen durch weitere Links in Erfahrung bringen.

Den One Pager der Deutschen Telekom mit den Erläuterungen zum Datenschutz finden Sie hier.

One Pager ist kein Ersatz für förmliche Datenschutzerklärung

Die neuen, einfach zu verstehenden Erläuterungen zur Datenverarbeitung sind allerdings nur als zusätzliches Informationsangebot auf den Webseiten zu verstehen. Die Pflicht zur Bereitstellung einer förmlichen Datenschutzerklärung, die bestimmten juristischen Anforderungen genügen muss, bleibt davon unberührt.

Datenschutz auf einer Seite funktioniert leider nicht, meint auch Rechtsanwalt Martin Schirmbacher und kritisiert, dass der One-Pager in der Praxis verblasst eher zu einer besseren Gliederung verblasst. Wer wirklich wissen will, was mit seinen Daten geschieht, muss weiter klicken.