noyb geht jetzt auch gegen Cookie-Paywalls vor

Auf immer mehr großen Nachrichten-Websites müssen Besucher wählen, ob sie der Einblendung personalisierter Werbung und dem damit verbundenen Tracking durch Cookies zustimmen, oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen wollen. Die Datenschützer von noyb halten dies für illegal.

Nach den Beschwerden gegen irreführende oder anderweitig unzulässige Cookie-Banner geht die Datenschutzorganisation noyb jetzt auch gegen sogenannte Cookie-Paywalls vor und hat gleich gegen sieben große deutschsprachige Nachrichtenanbieter im Web Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzbehörden eingereicht.

Unerwünschtes Tracking

Informationsanbieter im Web stehen vor dem Dilemma, dass die Nutzer einerseits daran gewöhnt sind, einen kostenfreien Zugang zu Nachrichten und Berichten zu bekommen, andererseits Einnahmen generiert werden müssen, um diese Angebote in wirtschaftlich vertretbarer Weise aufrecht erhalten zu können. Um nennenswerte Einnahmen über Werbung erzielen zu können, arbeiten die Anbieter daher mit Werbevermarktern zusammen, die eine möglichst zielgenaue, personalisierte Schaltung der Werbeeinblendungen anstreben, um wiederum von den Werbetreibenden entsprechend hohe Vergütungen verlangen zu können.

Voraussetzung für diese Personalisierung ist allerdings das Tracking der Nutzer, wobei bislang vor allem Cookies eingesetzt werden, die es möglich machen, das Surfverhalten der Nutzer über die Grenzen von Websites hinweg aufzuzeichnen und dessen Interessen zu erkennen. Genau diese Überwachung durch Tracking-Cookies stellt jedoch einen Eingriff in die Privatsphäre dar und die Verarbeitung dieser Daten ist daher nur nach expliziter und freiwilliger Zustimmung durch die Nutzer erlaubt, was gerade in jüngster Zeit wiederum zur Inflation der ebenfalls nicht gerade beliebten Cookie-Bannern geführt hat.

Zahlen mit den eigenen Daten

Mehrere große Nachrichten-Websites versuchen daher seit einiger Zeit, einen neuen Weg zu gehen. Sie stellen die Besucher beim Aufruf der Website vor die Wahl entweder das Tracking zum Zweck der personalisierten Werbung zu erlauben, oder ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen, wofür im Gegenzug dann bei Seitenaufrufen auf dieses Tracking verzichtet wird.  Die Nutzer haben also die Wahl, ob Sie ein Entgelt für den Zugriff auf die Inhalte zahlen wollen, oder ob sie den Zugang gewissermaßen mit der Preisgabe von persönlichen Daten bezahlen.

Datenschutzorganisation sieht „Wucherpreise“ und bemängelt Verstoß gegen DSGVO

Die Datenschutzorganisation noyb will sich mit dieser Praxis jedoch nicht abfinden und hat daher jetzt Beschwerden gegen sieben deutschsprachige Nahrichten-Websites bei den jeweils zuständigen Behörden eingelegt. Betroffen sind etwa die Websites von Spiegel, Zeit oder das Portal t-online. Mit dem Standard und der Krone sind auch zwei österreichische Websites betroffen.

Die Datenschützer begründen ihre Beschwerden vor allem damit, dass die Nutzer im Grunde keine wirklich freie Wahl hätten, ob sie ihre personenbezogenen Daten nun preisgeben wollen oder nicht.

  • Wollten sie dies nicht, entstehe zum einen ein erheblicher Aufwand durch die Beauftragung des Abonnements, zum anderen bringe diese Entscheidung eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich.
  • So verlangen einige der Anbieter Preise zwischen 60 und 80 EUR pro Jahr, was insbesondere solche Nutzer, die nur gelegentlich auf diese Websites gehen, unverhältnismäßig hoch sei und eine umfassende Informationsbeschaffung im Web nur noch Gutverdienern möglich mache.
  • Personen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügten, hätten dann nur noch die Möglichkeit durch den Verkauf ihrer Daten an die Informationen zu gelangen.

Zudem rechnet noyb vor, dass diese Beträge in keinem Verhältnis zu den Werbeeinnahmen stehen, die durch das gezielte Marketing per Targeting zu erwarten seien und die pro Nutzer nur bei einigen Cent liegen. Als Wucherpreise für den „Rückkauf“ der eigenen Daten, bezeichnet noyb daher die Kosten der Abos.

Erfolgsaussichten der Beschwerde bleiben offen

Wie groß die Erfolgschancen der Beschwerden gegen die Cookie-Paywalls tatsächlich sind, lässt sich nur schwer abschätzen. So spricht etwa eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde aus dem Jahr 2018 eher gegen allzu große Erfolgsaussichten. Damals hatte die Behörde bei einem Beschwerdeverfahren die Praxis der Cookie-Paywall für zulässig erklärt. Die Nichtabgabe der Einwilligung sei hier nicht mit Nachteil verknüpft, sondern im Gegenteil sei die Einwilligung mit einem Vorteil, eben dem Zugang zur Nachrichten-Website, verbunden.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) vertritt in seinen Consent-Guidelines ebenfalls die Auffassung, dass es nicht gegen die Freiwilligkeit verstoße, wenn den Nutzern neben der Option zur Einwilligung zum Tracking die Alternative angeboten werde, den Zugriff auf die Inhalte durch eine angemessene Bezahlung zu bekommen.


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