Kryptowährungen: Was steckt hinter dem rasanten Aufstieg?

Bitcoin, Ripple, Ether oder andere Kryptowährungen sind eine technologische Innovation, welche in 2017 gigantische Rekordzuwächse verzeichnen. Sie erfreuen sich steigender globaler Beliebtheit. Ein juristisches Neuland, welches unsere bisherige Finanzwelt zu revolutionieren beginnt?

Herkunft und Defintion

Unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto wurde 2008 erstmals von einem unbekannten Erfinder ein Dokument mit dem Titel „Bitcoin“ vorgestellt. Darin wird die Funktionsweise eines Peer-to-Peer Netzwerks für den digitalen Zahlungsverkehr beschrieben. Es gilt als die Geburtsstunde der prominentesten Variante von Kryptowährungen: Bitcoin.

Kryptowährungen sind virtuelle Währungen, die durch Verschlüsselungstechnologien gesichert sind und anders als beim traditionellen Bankverkehr keine zentrale Abwicklungsstelle benötigen. Das anonymisierte Peer-to-Peer-Zahlungssystem kommt also ohne Institutionen wie Banken oder Aufsichtsbehörden aus, sodass die Übertragung direkt von Person zu Person erfolgt. Es gibt keine übergeordneten Instanzen als Kontrollinstitution. Die vollständige Kontrolle liegt bei den Anwendern. Kryptowährungen werden nicht durch Notenbanken, sondern durch den Nutzer (=„Miner“)  selbst generiert. Der jeweilige Kurs bestimmt sich über Angebot und Nachfrage. In der sog. Blockchain werden in einer Datenstruktur sämtliche Transaktionen archiviert. 

Juristisches Neuland - Aufsichtsrechtliche Bewertung

Häufig werden Bitcoin, Ether, Litecoin, etc. als digitale Währungen bezeichnet, was jedoch rechtlich nicht zutreffend ist. Die BaFin hat Kryptowährungen als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gem. § 1 Abs. 11 S. 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind, jedoch nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Konkret sind dies Werteinheiten, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt werden. Einen zentralen Emittenten wie z.B. eine Notenbank gibt es hier nicht, weshalb auch keine staatliche Deckung für die Kryptowährung vorhanden ist.

E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) sind Kryptowährungen nicht, da es keinen Emittenten gibt, der Kryptowährungen unter Begründung einer Forderung gegen sich ausgibt.

Kryptowährungen werden online zur Begleichung schuldrechtlicher Verträge zwischen den beteiligten Nutzern verwendet. Gegen die Abgabe der Kryptowährung erhält der Marktteilnehmer die gewünschte Leistung z.B. in Form eines Kaufgegenstandes, einer Dienstleistung oder eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Erlaubnispflichten durch die BaFin erforderlich?

Die Verwendung von Kryptowährungen als Ersatzwährungen für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist gemäß BaFin keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Demnach benötigen weder Unternehmer noch Verbraucher eine Erlaubnis durch die BaFin, die ihre Rechnungen mit Kryptowährungen bezahlen bzw. die Annahme der Kryptowährung akzeptieren.

Anders verhält es sich, wenn der Unternehmer nicht selbst die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert, sondern der Bezahlvorgang über einen Dritten Zahlungsanbieter erfolgt. Die BaFin kann in diesem Fall gegen den Unternehmer einschreiten, sofern der vom Unternehmer zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister keine BaFin-Zulassung hat. In diesem Fall sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch überprüft werden.

Die Grenze der Erlaubnispflicht wird überschritten, sobald ein sogenannter erlaubnispflichtiger Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG vorliegt. Bereits eine monatliche Einzeltransaktionszahl von 20 oder mehr zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen kann einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel im Sinne des KWG darstellen.

Eine BaFin-Lizenz ist in jedem Fall bei sogenannten multilateralen Handelssystemen erforderlich. Diese bringen durch eine Software Käufer und Verkäufer eines Kryptowährungsgeschäfts auf einer Exchange-Plattform zusammen.

Erlaubnistatbestände des KWG oder auch des ZAG sind auch regelmäßig tangiert, sobald das Geschäftsmodell aus einem gewerblicher Handel mit Kryptowährungen besteht. Bei fehlender Erlaubnis kann eine Straftat nach § 54 KWG vorliegen.

Abgrenzung der Besonderheit Ripple (XRP)

Ripple ist ein dezentrales Zahlungsnetzwerk via Peer-to-Peer-Zahlungsverfahren und zugleich ein Devisenmarkt. Es können neben sämtlichen staatlichen Währungen auch alle Kryptowährungen transferiert werden (währungsneutrales Tauschnetzwerk). Ripple ist aber nicht nur ein digitales Zahlungsnetzwerk, sondern ebenso Anbieter der gleichnamigen Kryptowährung (XRP). Diese gilt im Gegensatz zu den anderen Kryptowährungen als fälschungssicher und wird nicht von Miner erzeugt, sondern von Ripple ausgegeben.

Der Hauptunterschied zu den übrigen auf dem Markt existierenden Kryptowährungen liegt in der Geschäftsphilosophie von Ripple, die die Strukturen im Bankwesen erhalten will und damit Kreditinstitute unterstützt auch in Zukunft relevant zu bleiben. Bitcoin, Ether & Co. verfolgen das Ziel unser derzeitiges monetäres System revolutionieren und durch aufsichtsrechtlich unkontrollierbare Finanzströme die zentralen Finanzinstitutionen und Notenbanken zu ersetzen.

Die Entwicklung von Ripple, die finanziell u.a. von Google unterstützt werden, ist rasant. Mittlerweile zählen bereits etliche renommierte Großbanken zum Kundenkreis (UBS, UniCredit, Bank of America, etc.). Ripple kann demzufolge als Blockchain für Banken bezeichnet werden, die den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr deutlich schneller und günstiger gestaltet.

Ripple, als eine Art digitale Bank mit eigener Währung, hat große Chancen sich langfristig global zu etablieren. Schließlich verbindet Ripple die Vorteile der neuen technischen Möglichkeiten (z.B. kostengünstige, sekundenschnelle Transaktionen) im Bereich der Kryptowährungen bei gleichzeitiger Erhaltung des regulierten Finanz- bzw. Bankensystems. Anfang September erst hat China (einer der größten Krypto-Märkte) die bisher größte regulatorische Maßnahme im Bereich der Kryptowährungen vollzogen. Es wurden große Teile des Kryptowährungsgeschäfts verboten und der Krypto-Handel massiv eingeschränkt, um die staatliche Kontrolle über die Finanzmärkte wieder zurückzugewinnen. Damit hat die chinesische Regierung wohl ein zukunftsweisendes Signal in Richtung Erhaltung der geordneten Finanzmarktstrukturen gesendet, wie es Ripple unterstützt.