Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen

In vielen Unternehmen werden Änderungen an vorhandenen Maschinen vorgenommen oder Einzelmaschinen zu komplexen Anlagen verkettet. Dann können auch nicht-klassische Maschinenbauunternehmen "plötzlich" zum Hersteller werden und müssen somit auch alle Pflichten eines Maschinenherstellers erfüllen. Welche sind das?

Die Maschinenrichtlinie fordert vom Maschinenhersteller, dass er ein sog. Konformitätsbewertungsverfahren durchführt. Ein Ergebnis dieses Verfahrens ist die CE-Kennzeichnung der Anlage.

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CE-Kennzeichnung - Ergebnis des Konformitätsbewertungsverfahren

Wie man bei derKonformitätsbewertung vorgeht zeigt Schritt für Schritt der Haufe Fachbeitrag Plötzlich Hersteller von Maschinen! Hilfestellung für den Einstieg in die CE-Kennzeichnung. Er hilft auch dabei, das "Buch mit sieben Siegeln", wie viele die CE-Kennzeichnung empfinden, zu verstehen und anzuwenden.

Risikoanalyse - zentrales Element der Konformitätsbewertung

Bei der Konformitätsbewertung muss eine fundierte Gefahrenanalyse mit Beurteilung der Restrisiken durchgeführt werden. Zentrales Element ist die Risikoanalyse, bei der Schritt für Schritt die potenziellen Gefährdungen, die von Maschinen und Anlagen ausgehen können, ermittelt werden.

Wie man dabei vorgeht, zeigt der Haufe-Beitrag Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen: Risikoanalyse - wie geht man vor?

Schlagworte zum Thema:  Maschinenrichtlinie, Risikoanalyse, Compliance