Kein Sonderurlaub durch Flugausfall

Da kann der Urlaub noch so erholsam sein, fällt der Rückflug aus, ist die Entspannung dahin. Auch wenn der Arbeitnehmer nichts dafür kann, er muss die Konsequenzen tragen. Pünktlich nach dem Urlaub am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist Sache des Mitarbeiters.

Kann ein Arbeitnehmer wegen eines ausgefallenen Flugs nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren, ist das sein Problem. Gibt es kein alternatives Transportmittel zurück, muss er entweder beim Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage beantragen - oder er nimmt hin, dass der Chef die Fehltage nicht entlohnt.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Urlaub