Kartellverstoß: Compliance-Risiko Software-Update

Die Digitalisierung verändert die rechtlichen Grundlagen in der Geschäftswelt. Wie schnell ein Unternehmen in die Kartellfalle tappen kann, zeigt das Beispiel einer Cloud-basierten Buchungssoftware, die von mehreren Mitbewerbern genutzt wird.

Ein Software-Update kann zum Problem werden, wenn Änderungen gegenüber dem Systemadministrator nicht beanstandet werden, wie Rechtsanwalt Daniel Dohrn in seinem Beitrag So leicht werden Unternehmen zum Fall fürs Kartellamt auf im manager magazin online beschreibt.

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So kann ein Software-Update zum Kartellverstoß führen

Unternehmen, die zusammen mit Wettbewerbern eine Cloud-basierte Buchungssoftware nutzen, über die Kunden im Internet Dienstleistungen beziehen können, tappen unter Umständen in eine Kartellfalle.

Nimmt der Betreiber oder Administrator der Cloud-basierten Software eine technische Änderungen vor, die z. B. eine Rabattobergrenze mit 2 % festlegt, müssen Unternehmen handeln.

"Der Europäische Gerichtshof [...] hat nämlich entschieden, dass die vorbehaltlose Weiternutzung des Systems durch die angeschlossenen Nutzer nach der Mitteilung des Administrators über angepasste Rabattobergrenzen als kartellrechtswidrige (mittelbare) Abstimmung zu bewerten sei - und damit einem stillschweigend eingegangenen illegalen Preiskartell gleichkomme", schreibt Dohrn.

Kartellverstöße bei Software-Updates verhindern

Was also hätten die Nutzer der Buchungssoftware tun müssen? Dohrns Lösungsvorschlag ist folgender: "Um hierfür nicht haftbar gemacht zu werden, hätten Sie die Änderung gegenüber dem Systemadministrator ausdrücklich beanstanden oder nachweisbar darlegen müssen, dass Sie systematisch auch weiterhin Preisnachlässe oberhalb der systemseitig festgesetzten Rabattobergrenze gewähren."

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