Kartellrecht: Was dürfen Sie mit dem Wettbewerber besprechen?

Welche Themen dürfen mit einem Wettbewerber besprochen werden – welche sind tabu? Verhindern Sie mögliche kartellrechtliche Verstöße.

Sehen Sie in dem Ausschnitt des e-Trainings "Kartellrecht" aus dem Haufe Compliance College ein Beispiel, über welches Thema nicht mit dem Wettbewerb gesprochen werden sollte.

Wo lauern überall kartellrechtliche Verstöße?

Kartellrechtliche Verbote betreffen viele alltägliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen: Kartellrechtliche Fallstricke können in jedem Wettbewerberkontakt, in jedem Vertriebsvertrag, in jeder Preisentscheidung, in jedem Verbandstreffen, in jeder Vertriebsstrategie, in jedem Kundenkontakt und in vielen anderen täglichen Geschäftsvorgängen verborgen liegen.

e-Training: Kartellrecht

Mit dem e-Training "Kartellrecht" können Sie Ihre Mitarbeiter zu diesem Thema schulen. So können Sie rechtswidrigen Absprachen vorbeugen und Sorge tragen, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Nur so können Haftungsrisiken und empfindliche Sanktionen für Ihr Unternehmen vermieden werden.

Das könnte sie auch interessieren:

Kartellbuße kann nicht an Mitarbeiter weitergereicht werden

Schlagworte zum Thema:  Kartellrecht, Preisabsprachen