Entlastung bei Energieabgaben: Achtung 30.9. Fristablauf!

Neben der Kostenreduzierung durch Senkung des Energieverbrauchs, gibt es für Unternehmen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben. Diese bleiben aber von vielen Unternehmen ungenutzt, weil Fristen verpasst werden. Am 30.9.2016 läuft wieder eine ab.

Am 30.9. läuft die Frist nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ab. Sie sollten jetzt prüfen, ob Sie die dafür erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllen und Ihre Strom- und Energienebenkosten auf Senkungsmöglichkeiten analysieren.

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Welche Fristen gibt es bei Entlastungsmöglichkeiten von Energieabgaben?

Inwiefern gesetzliche Ansatzpunkte zu Einsparpotenzialen vorliegen, unterscheidet sich für jeden Nebenkostentyp und ist von verschiedenen Parametern, wie etwa Strom- und Energieverbrauch, aktuelle Steuerbelastung, Rentenversicherungsbeiträgen und auch wirtschaftlichen Faktoren abhängig.

  • Für produzierende Unternehmen empfiehlt sich grundsätzlich eine Analyse ab ca. 250.000 kWh.
  • Für alle sonstigen Unternehmen empfiehlt sich eine Analyse ab ca. 500.000 kWh Strom- oder Energieverbrauch.

Welche weiteren Fristen es bei Entlastungsmöglichkeiten von Energieabgaben noch gibt, erfahren Sie hier.

Haufe Energiesteuern Kommentar Online - das Expertenwerk zum Energie- und Stromsteuergesetz

Zahlreiche Befreiungsvorschriften bzw. Steuerentlastungen für Energieproduzenten, aber auch Energieverwender verlangen Aufmerksamkeit. Im Vordergrund stehen bei Haufe Energiesteuern Kommentar Online deshalb die Kommentierungen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes.
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Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich

Im Gespräch mit der Haufe-Redaktion erklärt Michael Riechel, Geschäftsführer und Energiemanager bei enmacon, welche Erstattungs- und Reduzierungsmöglichkeiten es gibt und wie sich Energienebenkosten reduzieren und signifikante Kosteneinsparungen realisieren lassen.

Schlagworte zum Thema:  Energiemanagement, Energieeffizienz, Steuer