Empfänger haftet: Wenn wichtige Mails im Spam-Ordner landen

Ist ein Brief im Briefkasten Ihres Unternehmens eingeworfen worden, gilt das Schreiben als zugestellt. Sie sind für die weitere Bearbeitung verantwortlich. Aber wie sieht das bei elektronischer Post, also bei E-Mails, aus?

Post ist Post und zugestellt ist zugestellt, sprich: sobald eine Mail im E-Mail-Account eingeht, gilt sie als zugestellt. Sorgt bei der „echten“ Post die Sekretärin augenscheinlich und von Hand dafür, dass Postwurfsendungen und unverlangte Werbeschreiben aussortiert werden, macht das im Computer das E-Mail-Programm.

Unternehmen muss mit Post sorgsam umgehen - für den Schaden haftet der Empfänger

Wirft jemand in einem Unternehmen ein wichtiges Schreiben in den Papierkorb haftet das Unternehmen, wenn daraus ein Schaden entsteht. Und genauso ist das auch bei der elektronischen Post. Gelangt eine geschäftsrelevante E-Mail in den Spam-Ordner, haftete das Unternehmen bei Schäden.

Schadensersatzzahlung, weil Mail durch Spam-Ordner aussortiert wurde

Das Landgericht Bonn (Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13) hat einen Rechtsanwalt zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. An den Rechtsanwalt war eine E-Mail geschickt worden, die eine Frist beinhaltete. Da das E-Mail-Programm diese in den Spam-Ordner aussortierte, wurde das Schreiben nicht rechtzeitig an eine Mandantin weitergeleitet. Die Frist verstrich und der Mandantin entstand deshalb ein Schaden, für den der Anwalt nun aufkommen muss.

Inhalt des Spam-Ornders täglich überprüfen

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die E-Mail-Adresse Bestandteil des Briefkopfes des Anwalts sei und er damit signalisiere, dass diese zur Kontaktmöglichkeit genutzt werden könne.

Er sei somit auch verantwortlich, dass ihn die elektronische Post auch erreiche. Dies sei möglich, wenn ein Spam-Ordner von einem geschäftlichen E-Mail-Konto täglich kontrolliert würde. Nur so könne der Kontoinhaber gewährleisten, dass keine wichtigen Schreiben in der Flut von Spams untergehe.

Fachkreise diskutieren Urteil kritisch

Das Urteil wird in Fachkreisen diskutiert. Denn ist der Spam-Ordner täglich zu kontrollieren, ist diese Filterfunktion überflüssig. Und auch die Angabe auf dem Briefkopf, bedeute nicht zwingend, dass sie auch für den geschäftlichen Verkehr freigegeben sei.

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