Transparenzprinzip einfach erklärt

Immer mehr Register setzen eine absolute Transparenz voraus. Dazu gehören z.B. auch das Wettbewerbsregister oder das Transparenzregister.

Was ist das Transparenzprinzip: Definition

Das Transparenz- oder Genehmigungsprinzip erfordert die strikte Offenlegung aller Zuwendungen, Leistungen, Dienstleistungen oder anderer Details bezüglich der Interaktion mit Partnern.

Allgemeine Grundlagen des Transparenzprinzips

Neben den oben genannten Merkmalen gewinnt auch der Interessenskonflikt („Conflict of Interest“), der aus der Zusammenarbeit mit Unternehmen entstehen kann für die z.B. ein Arzt als Referent tätig wird, an Bedeutung, wenn Zuhörer nicht selbstverständlich erkennen können, dass hier eine weitergehende Zusammenarbeit als über die eigentliche Referatstätigkeit hinaus besteht. Damit wird verhindert, dass unbewusste Meinungsbildung möglich wird. Die Ärzteschaft hat daher in der Berufsordnung festgelegt, dass bei allen durch die Industrie gesponserten Veranstaltungen sowohl bei der Einladung als auch bei der Veranstaltung auf die Beziehungsebene ausdrücklich hingewiesen werden muss, sie andernfalls keine Akzeptanz durch die Ärztekammern finden.

Dem Vorwurf des Versuchs unethischer Einflussnahme auf Eingeladene sollte auch dadurch begegnet werden, dass Einladungen nicht an den gewünschten Geschäftspartner direkt, d.h. privat verschickt werden. Es sollte stattdessen „offiziell“ über das Unternehmen eingeladen werden. Dies kann natürlich durchaus mit dem Hinweis der Einladung einer ganz bestimmten Person stattfinden. Auf dem Postweg formuliert gilt daher an Firma Musterklinik zu Händen Herrn Dr. X, womit sowohl der eigenen Transparenzpolitik als auch dem Interesse des Eingeladenen Rechnung getragen wird. Auch für die heute eher übliche Einladungsform per Email lässt sich dieser Transparenzgedanke gut umsetzen, indem zwar an den gewünschten Teilnehmer direkt adressiert, aber die allgemeine Firmen Info-Adresse ins cc gesetzt wird.

Im Rahmen des Transparenzgrundsatzes kommt den §§ 331 ff. StGB größte Bedeutung zu; den strafbewehrten Vorschriften über Vorteilsannahme und -gewährung. Strafbewehrt zunächst einmal allein für die Tatsache, dass einem Amtsträger ein „Vorteil“ zukommt. In dieser Zuwendung muss noch kein Unrechtsgehalt impliziert sein, denn sonst würden auch die Bewirtung bei einem Arbeitsessen, die angemessene Vergütung für eine Referententätigkeit oder die bloße Reisekostenerstattung zu Fortbildungsveranstaltungen unter den Vorwurf strafbarer Handlung fallen. Dieses, letztlich natürlich nicht gewollte Ergebnis, löst das Gesetz aber dann sogleich in den Folgeabsätzen auf, indem es einen Genehmigungsvorbehalt (Dienstherrengenehmigung (DHG)) durch die zuständige Verwaltung formuliert. 

Mit diesem Hinweis wird dem Transparenzgedanken Rechnung getragen, denn die Regelung soll verhindern, dass die Gewährung eines Vorteils eventuell Einfluss auf spätere Beschaffungsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung haben kann, ohne dass die Beteiligten wissen, dass da ein Interessenskonflikt bestehen kann. Es kann heute nur empfohlen werden diese Genehmigungs-Regelung, die gesetzlich bisher nach wie vor nur für im öffentlichen Bereich tätige „Amtsträger“ gilt, auch auf alle vergleichbaren Fälle in der Privatwirtschaft anzuwenden. Eine bessere Absicherung vor Vorwürfen der wettbewerbswidrigen Beeinflussung kann es kaum geben.

Transparenzprinzip: Compliance in der Verantwortung

Allen mit Compliance-Aufgaben Betrauten soll nicht vorenthalten werden, dass es hinsichtlich des Genehmigungsvorbehaltes sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der Amtsträger (-Partner) viel Unwissen und Unsicherheit gibt. Unternehmen ist deshalb zu empfehlen sich mit dem Themenbereich intensiver zu befassen, nicht zuletzt nur aus Eigenschutz vor strafrechtlichen Konsequenzen sondern auch aus wohlverstandener Fürsorge für die Partner. Die kontrovers diskutierten Fragestellungen in diesem Zusammenhang reichen von der Frage, ob eine DHG benötigt wird, wenn ein Arzt in seiner Freizeit oder im Urlaub für die Industrie tätig wird. Was soll gelten, wenn er sich spontan und nicht wie vereinbart trifft? Bis hin zu der Frage, ob Genehmigungen benötigt werden, wenn Dr. X, zwar Amtsträger, aber privat z.B. als Vorsitzender Spenden für einen Verein einwirbt. Ist auch in diesem Fall eine DHG erforderlich? Das Unternehmen sollte dementsprechend Regelungen für Standardfälle und einen Ansprechpartner, bestenfalls einen Compliance-Verantwortlichen für Ausnahmefälle haben.

Fazit zur Anwendung der 4 Compliance-Grundsätze

Die vier Compliance-Grundprinzipen geben sowohl für den nationalen aber auch für den internationalen Kundenkontakt ein Rahmen. Es sind hervorragende Ansätze, um tückische rechtliche und Compliance-Klippen im Umgang mit Kunden zu meistern. Manche Tücke liegt dabei immer noch im Verborgenen und braucht eine Sensibilisierung aller Beteiligten, die im täglichen Kundeneinsatz stehen. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter und ein unternehmenseigenes Compliance-Management-System sind dabei unerlässlich. Und nicht zu vergessen, bei all den angestellten Überlegungen zu den 4 Compliance-Grundsätzen, kommt es insbesondere darauf an, wie die Unternehmensaktivitäten beim Kunden ankommen.

DÄTT (Dokumentations-, Äquivalenz-, Trennungs-, Transparenzprinzip) merke ich mir.