Compliance Äquivalenzprinzip

Nach dem Äquivalenzprinzip sind die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung zu prüfen. So wägen Sie richtig ab.

Was ist Äquivalenzprinzip: Definition

Alle Leistungen und Gegenleistungen (z.B. Zahlungen oder Dienstleistungen) müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Vergütungen müssen dem objektiven Marktwert (Fair Market Value) entsprechen und verhältnismäßig zu Aufwand und Kosten der Leistung sein.

Allgemeine Grundlagen zum Äquivalenzprinzip

Selbst wenn in obigem Falle eine DHG vorliegt, heißt das nicht, dass ein wettbewerbswidriges Verhalten auszuschließen ist, denn die noch zu klärende Frage nach der Angemessenheit der Zuwendung ist offen. Gesetzlich gibt es hier nur wenig Hilfe. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als ordnungsrechtliche Grundvorschrift gibt immerhin einen Hinweis für eine angemessene Vergütung von ärztlicher Referententätigkeiten; In Ziffer 80 und 85 der GOÄ wird ein Vergütungsrahmen für gutachterliche Tätigkeiten mit 100 bis 120 EUR pro Stunde aufzeigt.

Fair Market Value

Um zu einer sachgerechten Vergütung zu kommen, sollte zunächst einmal herausgearbeitet werden, welchen Zweck der Äquivalenz-Grundsatz erfüllen will. Jede Form der Vergütung oder Zuwendung impliziert den Verdacht, dass hiermit versucht wird seinem Gegenüber für sich positiv (unethisch) zu beeinflussen und zu gewinnen. Dabei ist dann auch nicht ausgeschlossen, dass eine unangemessene Höhe der Zuwendung die Geneigtheit des Partners verstärken kann. Genau gegen diesen Vorwurf unethischer Beeinflussung sollte letztlich argumentiert werden. Der Staatsanwalt fragt im Ernstfall sogleich, warum A für seinen Vortrag den Betrag x bekommen hat, aber B für seinen Vortrag fast das Doppelte. Zunächst einmal wissen wir inzwischen, dass diese Entscheidungsfindung sorgfältiger Dokumentation bedarf. Dies allein wird den Unterschied allerdings nicht erklären. Es ist also zu empfehlen, dass jedes Unternehmen eine Vergütungsstruktur erstellt, heute langläufig als „Fair Market Value“-System (FMV) bezeichnet. Ziel eines solchen Systems sollte sein, eine unternehmenseigene Vergütungsstruktur zu finden, die gleiche Fälle gleich abbildet und Abweichungen von der Systematik ebenfalls formuliert. Solche Zuschlagsfaktoren können zum Beispiel Unterscheidungen in regionale oder internationale Veranstaltungen sein. Wichtiger wie die Kenntnis des „Marktwertes“ z.B. eines Referenten ist, da oft ja gar nicht zugänglich, dann die Einhaltung seines eigenen FMV-Systems.

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