Daten- und Arbeitsschutz : Persönlichen Daten von Mitarbeitern

Wenn ein neuer Schreibtisch oder Bürostuhl gekauft werden soll, muss man wissen, wie groß und schwer die Person ist, die an diesem Arbeitsplatz sitzen soll. Doch darf das Unternehmen diese Daten speichern? Und warum gelten für die einen besondere Ansprüche und für andere nicht?

Der Arbeitsschutz verlangt, dass Arbeitsplätze sicher und ergonomisch gestaltet sind, damit die Mitarbeiter gut und gesund arbeiten können. Das bedeutet z. b., dass ein sehr großer, übergewichtiger Mann einen höheren Schreibtisch und einen stabileren Stuhl braucht als seine kleine, schlanke Kollegin. Sie ist eventuell darauf angewiesen, einen Fußhocker zu haben, damit sie entspannt sitzen kann. Um den persönlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen also Körpermaße und Gewicht bekannt sein.

Persönliche Daten erfassen und speichern - Datenschutz beachten

Bei der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes kann u. a. festgestellt werden, dass ein Arbeitsplatz optimiert werden muss. Die erforderlichen Daten dafür werden erfasst und zur Dokumentation gespeichert. Doch wie sieht das dann mit dem Datenschutz aus?

Gesundheitsdaten sind persönliche Daten und daher sensibel

Der Datenschutz verlangt, dass der Arbeitgeber so wenig wie möglich persönliche Daten seiner Arbeitnehmer abfragt und speichert. Besonders Gesundheitsdaten gelten als sensibel. Da Übergewicht als Gesundheitsrisiko bekannt ist, kann schon die Frage nach dem Körpergewicht für Mitarbeiter bedenklich sein.

Daten sind nur begrenzt für Gleichbehandlung geeignet

Auch im Sinne der Gleichbehandlung sind Daten als Entscheidungsfindung kritisch zu betrachten. Ab welcher Körpergröße z. B. hat ein Mitarbeiter Anspruch auf einen Fußhocker? Und ab wie vielen Kilos wird ihm ein größerer und stabilerer Bürostuhl genehmigt?

Datenschutz und Arbeitsschutz  - unterschiedliche Ziele und Grenzen

Daten an sich sind also nicht immer geeignet, wenn es um den Arbeitsschutz geht. Für Unternehmen ist es zudem wichtig, sich den unterschiedlichen Zielen von Arbeits- und Datenschutz sowie den Möglichkeiten und Grenzen einer Gleichbehandlung bewusst zu sein.

Der Forschungsbericht "Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, wie sich diese Konflikte lösen lassen und wie Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ineinandergreifen bzw. wo sie kollidieren.