CSR-Berichtspflicht kann auch den Mittelstand treffen

Große Kapitalgesellschaften müssen künftig über ihr Engagement für Umweltschutz, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung berichten. Aufgrund von Geschäftsbeziehungen können aber auch KMU von der CSR-Berichtspflicht betroffen sein.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen in Zukunft in Deutschland nicht nur über ihre finanzielle Lage Auskunft geben, sondern auch über die Folgen ihres wirtschaftlichen Handelns. Durch das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung wird in Deutschland die CSR-Richtlinie der EU umgesetzt.

CSR-Berichtspflicht - was muss rein?

Themen des CSR-Berichts sind u. a. Treibhausgase, Wasserschutz, Luftreinhaltung, soziale Verantwortung sowie Compliance. Finanzdaten allein reichen heute nicht mehr aus. Um ein Unternehmen umfassend bewerten zu können, müssen Nachhaltigkeitskriterien erfüllt, dokumentiert und veröffentlicht werden.

CSR-Berichtspflicht kann auch den Mittelstand treffen

Der Nachweis macht allerdings nicht an den Werkstoren Halt. Die Unternehmen müssen nämlich auch darüber berichten, wie es um die Nachhaltigkeit bei ihren Zulieferern steht. Wer also Teil einer Lieferkette ist, kann dazu aufgefordert werden, über sein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln Auskunft zu geben, ohne dass für ihn eine gesetzliche CSR-Berichtspflicht vorliegt.

Wer dann nicht aktiv werden kann, wird in der nächsten Lieferantenbewertung abgestuft und verliert an Wettbewerbsfähigkeit. Ein Effekt, der sich auch bei den ISO Normen 9001 Qualitäts- und 14001 Umweltmanagement eingestellt hat.

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