Compliance-Beauftragte : Daimler beruft neutrale Mittlerin

Das eigene Unternehmen zu verpfeifen oder den Kollegen anzuschwärzen ist heikel. Da kann ein „neutraler Mittler“ eine große Hilfe sein. So sieht das auch der Daimler-Konzern und hat nun eine neue externe Compliance-Bauftragte berufen.

Will jemand konkret auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße im Unternehmen aufmerksam machen, findet er dafür Anlaufstellen im Unternehmen. Beim Daimler-Konzern geschieht das z. B. über das Business Practices Office (BPO). Dieses Hinweisgebersystem gibt es bei Daimler bereits seit 2006.

Compliance braucht Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder interne Regelungen

Beschäftigte des Daimler-Konzerns und Außenstehende können über BPO Hinweise auf schwere Verstöße gegen Gesetze oder interne Regelungen, wie z. B. Bestechungsdelikte, Kartellrechtsverstöße oder die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften, melden.

Dabei wird auf einen fairen und vertraulichen Umgang sowohl mit dem Hinweisgeber als auch mit dem Beschäftigten, gegen den die Vorwürfe erhoben werden, Wert gelegt.

Anonyme Hinweise über externen Compliance-Beauftragten

Trotzdem ist die Hemmschwelle für einige sicher zu hoch, im eigenen Unternehmen Rechtsverletzungen oder Regelverstöße zu melden. Deshalb hat Daimler seit 2012 auch einen externen Compliance-Beauftragten. Als Nachfolgerin von Prof. Winfried Hassemer wurde nun die Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke dazu berufen. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht.

In ihrer Funktion als externe Compliance-Beauftragte für den Daimler-Konzern dient sie Informanten, die anonym bleiben wollen, als Anlaufstelle. Ist der Hinweisgeber einverstanden, leitet die Rechtsanwältin als „neutrale Mittlerin“ den Hinweis an das Business Practice Office weiter.