Bonusregelung: Kartell-Bußgelder verhindern

Sattes Bußgeld gegen 3 Bundeswehrlieferanten in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Ein viertes Unternehmen blieb verschont, weil es seine "Kartellbrüder" angezeigt hatte.

3 Bundeswehrlieferanten müssen sich dem Vorwurf stellen, bei Ausschreibungen Preisabsprachen sowie Absprachen über gegenseitige Unterbeauftragungen getroffen zu haben.

Absprachen erfolgten bei Treffen und per Telefon

"Die beteiligten Unternehmen sprachen sich nach dem immer gleichen Muster ab: Es wurde vereinbart, wer die Ausschreibung gewinnen, also das günstigste Gebot abgeben sollte. Zugleich wurde vereinbart, wer dem Gewinner zu welchen Teilen und zu welchem Preis zuliefern sollte. Diese Absprachen traf man zum Teil bei persönlichen Treffen, zum Teil auch telefonisch" so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Bonusregelung: Kartellbußgelder verhindern

Bei allen beteiligten Firmen wurden die Bußgelder reduziert, weil sie mit dem Bundeskartellamt kooperierten. Ein Unternehmen musste sogar gar keine Strafe zahlen, weil es das Kartel angezeigt hatte. Mehr dazu lesen sie in der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes " Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Rüstungslieferanten wegen Kartellabsprachen".

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Bundeskartellamt
Schlagworte zum Thema:  Kartellrecht, Preisabsprachen