Bestechung - schon der Versuch ist strafbar

Grundsätzlich darf das Angebot oder die Annahme von Leistungen, um im Gegenzug Vorteile zu erhalten, im Geschäftsbetrieb nicht vorkommen. Das eine ist Bestechung, das andere Bestechlichkeit. Beides zusammen nennt man Korruption, und beides ist strafbar, schon beim Versuch.

Voraussetzung für die Strafbarkeit ist das Vorkommen im geschäftlichen Verkehr, also im Rahmen eines wirtschaftlichen Wettbewerbs. Es können nur verantwortliche Angestellte sowie beauftragte Einkäufer mit Einfluss auf Vergabeentscheidungen im Unternehmen als Täter infrage kommen. Bestrafungen von allen anderen Beteiligten unterliegen der Beihilfe oder Anstiftung.

Bestechung - schon der Versuch ist strafbar

Lieferanten machen sich bei Vorteilsangeboten an Einkäufer auch dann strafbar, wenn die Einkäufer diese Angebote nicht bemerken oder sofort zurückweisen. Alleine der Versuch der Bestechung führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Für einen strafrechtlich relevanten Verstoß ist der tatsächliche Tausch von Vorteilen gegen Bevorzugungen nicht notwendig.

Verspricht der Einkäufer dem Lieferanten eine Bevorzugung durch ein vorgeschaltetes Ausschreibungsverfahren, liegt auch eine Straftat vor.

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Welche Bereiche sind von Bestechung besonders betroffen?

Gerade im Einkauf ist das Risiko für Bestechungen als hoch anzusehen. Eine Vielzahl von Bereichen kann davon betroffen sein. Unzureichende Kontrollsysteme ermöglichen, dass Bestechungen unbemerkt getätigt werden könnten.

Bei Vergabeentscheidungen bestehen Risikofelder in der Beschaffung durch alleinige Entscheidungskompetenzen der Einkäufer ohne "Vier-Augen-Prinzip", enge Vergabezeitfenster, umkämpfte Lieferantenmärkte und Manipulationen der Vergabedokumente. Insbesondere Fachbereiche, die ohne Einkaufseinbindung agieren (Maverick-Buying) sind für Bestechungen besonders anfällig.

In der Vertragsgestaltung stellen freie Vertragsverhandlungen, Vorauszahlungen sowie Vorfinanzierungen Gefahren im Rahmen der Bestechung dar. Andererseits kann sich auch der Lieferant vom Einkäufer bestechen lassen und unter Marktwert verkaufen.

Bestechlichkeit verhindern - welche Maßnahmen gibt es?

Zur Vermeidung von Bestechlichkeit sollten einfache und übersichtliche Prozesse im Einkauf und den Fachbereichen eingeführt werden. Für die Praxis haben sich folgende vorbeugende Maßnahmen als sinnvoll und zielführend erwiesen:

  • eindeutige Compliance-Richtlinie des Unternehmens (Code of Conduct),
  • Einkaufshandbücher,
  • standardisierte und dokumentierte Prozesse,
  • Trainingsangebote,
  • Bestellung von Compliance-Beauftragten,
  • Belohnungen bei Meldung von Verstößen,
  • faire Bezahlung der Mitarbeiter,
  • Kontrollsystem einführen,
  • einfach zugängliche Meldewege,
  • eindeutige Konsequenzen, klare und unmissverständliche Reaktionen auf Vorfälle.

Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen und eine Compliance-Checkliste für einen regelkonformen Einkauf finden Sie im Haufe-Beitrag "Bestechlichkeit".

Schlagworte zum Thema:  Korruption