Konsequenzen bei Nichtbeachtung der kartellrechtlichen Prinzipien

Die Nichtbeachtung der Regeln und Prinzipien kann gravierende Konsequenzen sowohl für das Unternehmen, wie auch die Mitarbeiter haben.

Drohende Negativfolgen für Unternehmen bei Nichtbeachtung dieser kartellrechtlichen Prinzipien

  • Reputationsschäden (insbesondere durch negative Presse),
  • negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen,
  • Unternehmensdurchsuchungen durch die zuständigen Kartellbehörden (ggf. grenzüberschreitend),
  • Verhängung hoher Bußgelder (bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes des Vorjahres können als Kartellbuße verhängt werden),
  • Konfrontation mit Schadensersatzforderungen geschädigter Dritter,
  • Gewinnabschöpfung,
  • Ausschluss von Ausschreibungen,
  • Aufkündigung von Verträgen und Genehmigungen,
  • Wertverluste auf den Kapitalmärkten,
  • erhebliche interne und externe Kosten durch interne Unternehmensermittlungen (insbesondere interner Personalaufwand und Beauftragung externer Berater zwecks Aufklärung).

Drohende Negativfolgen für Mitarbeiter bei Nichtbeachtung dieser kartellrechtlichen Prinzipien:

  • Reputationsschäden,
  • Haftung von Mitarbeitern in Leitungsfunktion (deutsche Kartellbehörden können Bußgelder bis zu maximal 1 Mio. Euro verhängen),
  • Konfrontation mit Schadensersatzforderungen geschädigter Dritter,
  • strafrechtliche Sanktionen (Geld-/Freiheitsstrafen),
  • arbeitsrechtliche Sanktionen (z.B. Kündigung).
Schlagworte zum Thema:  Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Compliance