Behörden holen immer öfter Auskünfte über Bankkonten ein

Finanzämter und andere Behörden, neuerdings auch Gerichtsvollzieher erfragen zunehmend die Stammdaten privat geführter Bankkonten, um daraus Rückschlüsse auf die Finanzsituation von Schuldnern oder Antragstellern ziehen zu können. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht diese Entwicklung mit Skepsis, denn eingeführt wurde das Instrument zur Bekämpfung der Terrorismus-Finanzierung.

Mit der Abfrage der sogenannten Konto-Stammdaten können Behörden seit dem Jahr 2005 in Erfahrung bringen, über  welche Bankkonten oder Wertpapierdepots Privatpersonen verfügen, und von dieser Option machen sie in letzter Zeit immer öfter auch Gebrauch.

Kontenabfragen durch Ämter nehmen stetig zu

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, die sich dabei auf eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums beruft,

  • wurden im letzten Jahr bereits mehr als 230.000 derartige Abfragen durchgeführt,
  • während es 2013 noch knapp 142.000 gewesen waren.

Auch Gerichtsvollzieher dürfen Daten abfragen

Den erneut deutlichen Anstieg um über 60 Prozent erklärt das Finanzministerium vor allem damit, dass seit 2013 auch Gerichtsvollzieher berechtigt sind, diese Daten über Schuldner einzuholen. Diese Erlaubnis gilt allerdings nur in bestimmten Fällen. So müssen beispielsweise die Ansprüche des Gläubigers den Betrag von 500 EUR übersteigen.

Auch Finanzämter erfragen Daten öfter

Genutzt wird die Abfrage der Stammdaten nicht nur von Finanzämtern sondern auch von Sozialämtern und Jobcentern, die etwa über Hartz-4-Leistungen oder andere Beihilfen wie Wohnungsgeld zu entscheiden haben.

Auch bei der Vergabe von Ausbildungsförderungen werden die Antragsteller zunehmend überprüft. Im letzten Jahr etwa wurden 80.000 Abfragen von Finanzämtern durchgeführt, rund 10.000 mehr als 2013. In 150.000 Fällen wurden andere Behörden aktiv.

Keine Informationen über Kontostand

Im Rahmen der Stammdatenabfrage erfahren die Antragsteller allerdings nur, über welche Konten eine Person verfügt, nicht aber etwa den Kontostand und auch nichts über Kontenbewegungen.

Bundesdatenschutzbeauftragte übt Kritik

Bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff stößt die wachsende Zahl der Abfragen auf Kritik. Sie verweist in ihrem Tätigkeitsbericht beispielsweise darauf, dass das ursprüngliche Ziel der Stammdatenabfrage die Bekämpfung der Terrorismus-Finanzierung gewesen sei, und die mittlerweile verfolgten Ziele damit in keinerlei Zusammenhang mehr stünden.  Die derzeitige Praxis laufe stattdessen auf eine anlasslose Erfassung aller Kontoinhaber hinaus.

Zahlen steigen weiter

Ein Ende des Trends ist allerdings derzeit nicht erkennbar. Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden bereits wieder 76.000 Abfragen verzeichnet, was auf einen erneuten deutlichen Anstieg im Gesamtjahr schließen lässt.

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