Arbeitnehmer verstoßen oft unwissentlich gegen Wettbewerbsrecht

Aus dem Nähkästchen plaudern – hinter dieser Redewendung verbirgt sich die Preisgabe von geheimen Dingen, wie unschwer zu vermuten ist. Doch während die Redewendung veraltet erscheint, ist das Ausplaudern von Betriebsgeheimnissen weit verbreitet.

Die Atmosphäre ist entspannt. Die Kollegen und Geschäftspartner sitzen beim Kaffee zusammen und tauschen sich aus. Nicht selten kommt das Gespräch auch auf Themen, die besser nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden sollten. Zahlen und Termine werden genannt, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollten.

Auch der Kollege aus der anderen Abteilung kann schon in gewisser Weise Öffentlichkeit darstellen. Denn schnell machen die Gesprächsinhalte ihre Runden und gelangen nach außen.

Kartellverstoß kann teuer werden

Wer unbedarft über geschäftliche Belange spricht, läuft Gefahr, unwissentlich über Interna zu sprechen, die nicht verbreitet werden sollten. Sogar gegen das Wettbewerbsrecht kann man in so einem Fall verstoßen. Letztlich kann dieses „Plaudern“ teuer für das Unternehmen werden.

Gespräche über Preise können strafbar sein

Sich mit Geschäftsfreunden über Preise und Marktverhältnisse auszutauschen ist gang und gebe. Doch wer solche Gespräche führt, verhält sich u. U. nicht korrekt, verstößt evtl. gegen den Wettbewerb und kann dabei sogar eine Straftat begehen. Doch dessen sind sich die wenigsten bewusst.

Unwissentlich gegen Wettbewerbsrecht verstoßen schützt vor Strafe nicht

In Kartellverfahren äußert die Geschäftsleitung immer wieder, dass sie nichts davon gewusst habe und dass es sich um Einzeltaten von Mitarbeitern handeln würde.

Ob diese Aussage stimmt oder nicht: Sie spiegelt wider, wie wenig verankert Compliance in vielen Unternehmen noch ist. Denn erst wenn jeder Mitarbieter die Vorschriften kennt und sich seines Handelns bewusst ist, sinken die Gefahr eines Complianceverstoßes und das Risiko, durch mangelnde Kenntnis in eine strafrechtliche Situation zu schlittern.

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