Überblick
  • Sicherheitsfachkräfte werden bei Gestaltungsmaßnahmen (z. B. Reorganisation, Neugestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen, Umbaumaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen) sowie bei Beschaffungsmaßnahmen (inkl. der Auswahl von Fremd- und Partnerfirmen sowie der Abstimmung der Zusammenarbeit mit ihnen) oft nicht oder viel zu spät einbezogen. Eine kostengünstige Prävention ist dann häufig nur noch schwer möglich.
  • Der Gesetzgeber fordert eine Beratung und Unterstützung des Unternehmers bzw. Arbeitgebers insbesondere durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zuallererst Berater in Sachen Arbeitsschutz. Im Gegensatz zu "Ratschläge geben" ist "Beratung" zu verstehen als beraten auf Anforderung. Das heißt, die betrieblichen Akteure sollten auf die Sicherheitsfachkräfte zugehen. Das setzt voraus, dass sie einen Beratungsbedarf erkennen. Dafür sind v. a. ein entsprechendes Wissen und ein Problembewusstsein erforderlich.
  • Eine gute Fachkraft für Arbeitssicherheit wartet nicht ab, bis man sie anspricht. Sie spielt eine aktive Rolle, d. h. sie wirkt von sich aus darauf hin, dass Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in die Regelungen der betrieblichen Prozesse eingebunden werden, sie baut ein Netzwerk auf um rechtzeitig informiert zu sein, sie bietet sich an, sie mischt sich frühzeitig ein.
  • Ein effektiver und effizienter Arbeitsschutz erfordert ein aktives Handeln sowohl bei den betrieblichen Akteuren (v. a. beim Unternehmer und den Führungskräften) als auch bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Zur Förderung eines aktiven Handelns tragen vor allem bei: Förderung des Selbstverständnisses der Fachkräfte für Arbeitssicherheit als aktiv handelnde Berater, Kommunizieren der Rolle und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen, Förderung des Problembewusstseins beim Unternehmer und den Führungskräften, Regelung der Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den anderen Arbeitsschutzakteuren, Integration von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzaspekten in die Regelung der betrieblichen Prozesse.
  • Die systematische Realisierung dieser Maßnahmen sollte vorzugsweise durch ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) erfolgen.

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