Arbeitsschutz ist integraler Bestandteil der betrieblichen Prozesse

Die Leistungen eines Unternehmens werden sowohl in geplanten als auch in ungeplanten Prozessen erarbeitet. Da geplante Prozesse stabiler, zielorientierter und ihre Effektivität und Effizienz i. d. R. höher sind, planen und managen Unternehmen alle wesentlichen, betrieblichen Prozesse mittels eines Managementsystems. In diesem Zusammenhang legt ein Unternehmen auch die Vorgehensweise bei den einzelnen Prozessen (z. B. Angebotserstellung, Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern, Abwicklung eines Kundenauftrages, Produktion von …, Versand) fest.

Solche Prozessdarlegungen beschreiben die Abfolge der Prozessschritte, die Anforderungen an die einzelnen Schritte, die Inhalte der Prozessschritte und legen die Beteiligten fest. Sicherheit und Gesundheitsschutz entstehen in diesen Prozessschritten, denn sie sind selbstverständliche Elemente jeder Tätigkeit und jedes Arbeitsablaufs. Zeitgemäße Managementsysteme arbeiten mit ganzheitlichen Prozessdarlegungen. Das heißt, die Anweisungen zur Umsetzung von Aufgaben bzw. Gestaltung von Prozessen enthalten alle relevanten Anforderungen (Qualität, Produktivität, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Hygiene etc.).

Diese Vorgehensweise entspricht der Grundstrategie der Prävention: Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten (-forderungen) bereits bei der Planung der Prozesse und Beauftragung der Durchführenden. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, z. B.:

  • Jeder Mitarbeiter checkt vor der Durchführung einer Tätigkeit, welche Arbeitsschutzaspekte er bei der Durchführung beachten muss und fragt bei Unklarheiten bei seinem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach.
  • Jeder Vorgesetzte checkt vor der Beauftragung eines Mitarbeiters mit der Durchführung einer Arbeit (z. B. Austausch einer Pumpe), welche Arbeitsschutzaspekte dabei zu beachten sind und fragt bei Unklarheiten z. B. bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach. Bei der Beauftragung der Mitarbeiter weist der Vorgesetzte dann den Mitarbeiter explizit auf die relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte hin.
  • Statt den expliziten Hinweisen auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte kann der Vorgesetzte die Mitarbeiter auch auf vorhandene schriftliche Anweisungen (z. B. Arbeitsanweisungen, Betriebsanweisungen) verweisen (in diesem Fall müssen natürlich entsprechende Anweisungen existieren).
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz können auch in die Darlegung von Prozessen (z. B. Produktionsaufgaben, Wartungsaufgaben, Beschaffung von Arbeitsmaterialien, Beauftragung von Fremdfirmen) integriert werden (in diesem Fall sind integrierte Prozessdarlegungen erforderlich).

    Die Einbindung von Arbeitsschutzaspekten in die Darlegung von Prozessen bedeutet:

    • Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Festlegung der einzelnen Schritte (z. B. Vorinformation über mögliche Gefährdungen, Sicherung eines Arbeitsbereiches, Abstimmung mit Kollegen, die im gleichen Bereich arbeiten, Erfragen von Sicherheitsanforderungen bei der Bestellung);
    • Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Festlegung der Zuständigkeiten (z. B. wer ist für eine erforderliche Abstimmung zuständig?);
    • Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Festlegung der zu beachtenden Vorgaben (z. B. Tragen einer bestimmten Persönlichen Schutzausrüstung, Dokumentation einer Unterweisung vor Ort);
    • Erfordernis der Hinzuziehung von Fachexperten (z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit) bei Unklarheiten, Problemen etc.;
    • Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei den Prozessparametern (z. B. Verlustzeiten infolge von Verletzungen, nachzuholende Unterweisungen).

Daraus folgt: Für einen wirksamen Arbeitsschutz ist auch zu regeln, wo und wann die Fachkraft für Arbeitssicherheit einzubeziehen ist.

Das Arbeitsschutzrecht fordert die Einbeziehung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzrecht geht augenscheinlich davon aus, dass die handelnden Personen in einem Unternehmen nur bedingt in der Lage sind, die Schutzziele des Arbeitsschutzes ohne fachliche Beratung und Unterstützung zu erreichen. Deshalb fordert das Arbeitssicherheitsgesetz, dass alle Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen müssen – für kleinere Unternehmen existiert durch die alternative Betreuungsform "Unternehmermodell" eine Ausnahme. Wenn sie sich selbst nachweisbar um die Umsetzung des Arbeitsschutzes kümmern, ist eine Beratung und Unterstützung nur bei Bedarf erforderlich.

Unternehmen, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen, sollten sie auch in alle arbeitsschutzrelevanten Prozesse einbeziehen. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz nennt die wesentlichen Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

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