§ 49 [Sachliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts]
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
1. |
der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132, |
2. |
der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135, |
3. |
der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes. |
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