- Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen ist verbindlich vorgeschrieben. Daraus leiten sich dann alle weiteren notwendigen Maßnahmen ab.
- Gefahrstoffe müssen gekennzeichnet und ordnungsgemäß gelagert werden.
- Stoffverbote überprüfen.
Auch reine Versender von Gefahrgut haben Pflichten.
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