• Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen ist verbindlich vorgeschrieben. Daraus leiten sich dann alle weiteren notwendigen Maßnahmen ab.
  • Gefahrstoffe müssen gekennzeichnet und ordnungsgemäß gelagert werden.
  • Stoffverbote überprüfen.

Auch reine Versender von Gefahrgut haben Pflichten.

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