Landesabfallgesetze (LAbfG)
Regelungsbereich Alle Bundesländer haben eigene Landesabfallgesetze. Darin werden die Bestimmungen des KrWG für die Bedingungen des Landes konkretisiert.
Wer ist betroffen? Alle Erzeuger und Besitzer von Abfällen.
Kernaussagen Ordnung der Abfallentsorgung, Pflichten der öffentlichen Hand, Zuständigkeiten usw.
 
Sonderabfallverordnungen (SAbfVO)
Regelungsbereich Regelungen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt.
Wer ist betroffen? Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung.
Kernaussagen Regeln, welche Einrichtungen für Sonderabfälle zuständig sind (Deponien, Verbrennungsanlagen). Aufgaben, Andienungspflichten.

Weitere Regelungen erfolgen über Verwaltungsvorschriften oder einzelne Spezialregelungen, z. B. zu Pflanzenabfällen, Mineralischen Abfällen oder Schiffsabfällen.

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