Das Wettbewerbsregistergesetz wurde angepasst, weil § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten in bestimmten Fällen den Ausschluss eines Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge vorsieht.

Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Mit seiner Möglichkeit zur elektronischen Abfrage stellt das Wettbewerbsregister eine erhebliche Erleichterung für Auftraggeber dar.

Rechtliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb des Wettbewerbsregisters ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das am 29.7.2017 in Kraft getreten und durch das GWB-Digitalisierungsgesetz, in Kraft getreten am 19.1.2021, punktuell geändert worden ist. Die Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV), die insbesondere die Einzelheiten der elektronischen Datenübermittlung regelt, ist am 23.4.2021 in Kraft getreten. Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt als elektronische Datenbank geführt.

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29.10.2021 (abrufbar über die Internetseiten des Bundeskartellamtes) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgestellt, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung an das Bundeskartellamt vorliegen. Damit sind Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden ab dem 1.12.2021 zur Mitteilung registerrelevanter Entscheidungen an das Bundeskartellamt verpflichtet (vgl. § 4 Abs. 1 WRegG).

Ebenfalls ab dem 1.12.2021 kann das Bundeskartellamt öffentlichen Auftraggebern auf deren Ersuchen bereits die Möglichkeit zur Abfrage des Wettbewerbsregisters eröffnen. Die Abfragepflicht bei bestimmten Auftragswerten ist ab dem 1.6.2022 anwendbar.[1]

[1] Zu weiteren Einzelheiten siehe die Internetseiten des Bundeskartellamts, Bundeskartellamt – Wettbewerbsregister, https://www.bundeskartellamt.de/DE/Wettbewerbsregister/WettbewReg_node.html.

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