Auf der Checkliste des betrieblichen Compliance- und Risikomanagements muss auch stehen, ob ein Hinweisgeberverfahren in China implementiert werden soll und wie mit internen und externen Hinweisgebern (Whistleblowern) umgegangen werden soll. Die Implementierung von Hinweisgeber-verfahren in China ist häufig Gegenstand von kontroversen Diskussionen. Das chinesische Recht enthält bereits einige Regelungen zum Hinweisgeberverfahren. Danach können Hinweisgeber, die den chinesischen Staat bei der Aufklärung von Bestechungsfällen unterstützen, eine Belohnung von grundsätzlich bis zu 200.000 RMB erhalten. Die Belohnung wurde 2014 zuletzt auf diesen Betrag erhöht. Die chinesischen Regularien sehen Konstellationen vor, in denen die Belohnung auch diesen Betrag ausnahmsweise übersteigen kann.

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