Jedes Unternehmen ist für die Qualität seiner Produkte und /oder Dienstleistungen verantwortlich. Wie das im Einzelnen aussieht, unterliegt weitgehend der freien unternehmerischen Entscheidung. Nur wenn Gesetze bestimmte Eigenschaften erfordern, sind diese verbindlich einzuhalten und können nicht eigenmächtig unterschritten werden. Üblicherweise werden dazu Qualitätsziele formuliert. Qualitätsziele können abgeleitet sein aus: Gesetzen und Normen, Kundenforderungen, Unternehmensforderungen. Letztere orientieren sich häufig daran, Gewährleistungskosten im geplanten Rahmen zu halten.

Die Qualitätsbetrachtung sollte als Gesamtansatz verstanden werden. Dazu gehört insbesondere auch die Optimierung und kontinuierliche Verbesserung interner Abläufe (Prozesse).

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