Nr. Frage / Sachverhalt ja nein unklar / Gründe
1 Sind alle Qualitätsziele der Organisation definiert? Enthalten die Ziele Verweise auf die zu beachtenden relevanten Gesetze/ Normen/ Verordnungen, die das Unternehmen zu erfüllen hat? Zum Beispiel: Produktsicherheitsgesetz, Niederspannungsrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, etc. (Liste ist bei weitem nicht vollständig!)[1]      
2 Sind die Qualitätsziele bewertet und organisationsspezifisch verfeinert? Bedeutet: welche Abteilung ist für die Erfüllung welcher Ziele verantwortlich? Welche Ziele gelten für welches Produkt? etc.[2]      
3 Sind die Ziele eindeutig den entsprechenden Abteilungen/Mitarbeitern zugeordnet? Sind, falls erforderlich, Arbeitsplatzbeschreibungen/Verfahrensbeschreibungen/Prozessbeschreibungen angepasst?      
4 Sind, falls erforderlich, Qualitätsverantwortliche, Prüfer etc benannt?[3]      
5 Sind klare Zuständigkeiten für Prozess- und Produktqualität festgelegt? Beispiel: Wer darf wann unter welchen Umständen Be- und Verarbeitungsvorgänge anhalten? Sind dafür Ansprechpartner für Mitarbeiter (Hierarchie) definiert? Wer muss, falls erforderlich, Informationen eskalieren, um die Firma vor Schaden zu bewahren?[4]      
6 Sind alle Führungskräfte und Mitarbeiter mit QM spezifischer Verantwortung entsprechend geschult? Sind alle Mitarbeiter über ihr Rolle und Beitrag zur Qualität informiert?      
7 Ist festgelegt, wer QM im Unternehmen wie kontrolliert und an wen berichtet? Ist eine Eskalationsmöglichkeit für den Notfall (mangelhafte Qualität) eingerichtet?      
8 Gibt es ein Verfahren zu regelmäßigen Reviews zum Thema QM, um ihre Effizienz sicher zu stellen? Werden dabei systematisch entsprechende Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, falls erforderlich?[5]      
9 Haben die Führungskräfte die nötigen Rechte, um die Qualitätsziele zu erreichen? Sind ihre Befugnisse dafür ausreichend? Sind alle QM Verfahren klar dokumentiert?      
10 Ist sichergestellt, dass für temporäre MA die gleichen Vorgaben gelten? Ist außerdem sichergestellt, dass diese MA über alle relevanten Maßnahmen zum Thema AS informiert werden?[6]      
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Wenn das Unternehmen unterschiedliche Standorte besitzt: sind die Verfahren an die besonderen Bedingungen des Standorts angepasst?

Hinweis: nur unbedingt notwendige Unterschiede sollten zugelassen werden. Bei Integration von neuen Standorten (z. B. Erweiterung durch Zukauf von Firmen) sollte ein Plan zur Harmonisierung der QM Vorgaben sowie aller Abläufe und Prozesse erstellt werden.
     
[1] Zu 1: Sicher mit der schwierigste Punkt überhaupt. Die aufgeführte Liste von Gesetzen und Normen ist nicht unbedingt vollständig. Hilfestellung können Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften, Verbände, Länderkammern geben, oder auch Datenbanken von einschlägigen Unternehmen geben. Falls Standorte in mehreren Ländern betrachtet werden müssen, oder Produkte in mehreren Ländern auf den Markt gebracht werden sollen, sind ggf. die länderspezifischen Gesetze und Verfahren zu berücksichtigen. Qualitätsziele leiten sich aber nicht nur aus Gesetzen und Normen ab, sondern auch aus anderen Quellen: Beispiele sind kundenspezifische Ziele sowie firmeninterne Ziele.
[2] Zu 2 und 3: Nicht jedes Qualitätsziel ist für jeden Bereich/Mitarbeiter gleich wichtig. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass betroffene Bereiche / Mitarbeiter genau wissen, was sie betrifft und in welchem Umfang. Deshalb müssen die Qualitätsziele analysiert werden und ihre Umsetzung in der Organisation eindeutig geplant werden.
[3] Zu 4: Manche Gesetze und Normen verlangen die Benennung von "Beauftragten": Personen mit bestimmten Funktionen und Kompetenzen. Teilweise können Beauftragte externe Personen sein, also nicht im Unternehmen angestellt. In jedem Fall müssen Beauftragte eindeutig benannt und autorisiert sein (siehe auch Pflichtendelegation). Ähnlich wie bei Beauftragten verlangen bestimmte Gesetze und Normen das Vorhandensein von bestimmten Räumlichkeiten und Hinweisen. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht vollständig. Die gesamte Liste ergibt sich aus den anzuwendenden Gesetzen und Normen.
[4] Zu 5, 6, 7 und 9: Hier geht es darum, dass innerhalb der Organisation eindeutige Zuständigkeiten festgelegt sind, dass alle relevanten Schulungen und Einweisungen durchgeführt werden und dass klare Berichtslinien definiert sind.
[5] Zu 8: Wenn die Organisation nach ISO9001 (oder abgeleitet) zertifiziert ist, sollte die systematische Auditierung und Verbesserung geregelt sein.
[6] Zu 10 und 11: Hier wird darauf hingewiesen, dass temporäre Arbeitskräfte und unterschiedliche Standorte besondere Maßnahmen erfordern können. Gerade bei temporär Beschäftigten wird oft nicht beachtet, dass sie vor der ersten Arbeit in Sachen Qualitätsziele und anzuwendende Verfahren genauso geschult werden müssen, wie alle anderen Mitarbeiter (gilt für alle erforderlichen Unterweisungen). Andere Standorte haben andere Randbedingungen, so kann es erforderlich sein, dass...

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