Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abgeleiteten Präventionsmaßnahmen die Notwendigkeit der Verwendung von PSA, ist dieser Einsatz zu organisieren. D. h., zu klären ist insbesondere: Welche Persönliche Schutzausrüstung wird bereits eingesetzt? Ist die PSA für die Einsatzzwecke geeignet? (s. PSA-Benutzungsverordnung, §§ 2931 DGUV-V 1, DGUV-R 112-189 bis DGUV-R 112-201: Regeln für den Einsatz unterschiedlicher PSA). Muss weitere PSA beschafft werden, da es bislang keine gab oder der Tragekomfort der vorhandenen PSA unzureichend ist? Wie ist die Freigabe, Beschaffung und Verteilung geregelt?

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