Maschinen wurden von Menschen zur Verstärkung der eigenen Kräfte und Fähigkeiten entwickelt. Sie dienen hauptsächlich als Arbeitsmittel im Rahmen der industriellen Produktion und im Baubereich. Unterschieden wird dabei zwischen Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen bezüglich Bau und Ausrüstung sind in der Maschinenverordnung (9. ProdSV), als Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie in den europaeinheitlich harmonisierten Normen zur Maschinensicherheit enthalten.
Für die sichere Verwendung von Maschinen als Arbeitsmittel sind die Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 "Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel" zu beachten.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln, insbesondere DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" enthalten zahlreiche Betriebsbestimmungen für den sicheren Umgang mit Maschinen.
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