Begriff

Maschinen wurden von Menschen zur Verstärkung der eigenen Kräfte und Fähigkeiten entwickelt. Sie dienen hauptsächlich als Arbeitsmittel im Rahmen der industriellen Produktion und im Baubereich. Unterschieden wird dabei zwischen Kraft- und Arbeitsmaschinen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen bezüglich Bau und Ausrüstung sind in der Maschinenverordnung (9. ProdSV), als Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie in den europaeinheitlich harmonisierten Normen zur Maschinensicherheit enthalten.

Für die sichere Verwendung von Maschinen als Arbeitsmittel sind die Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 "Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel" zu beachten.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln, insbesondere DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" enthalten zahlreiche Betriebsbestimmungen für den sicheren Umgang mit Maschinen.

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