Die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen bezüglich Bau und Ausrüstung sind in der Maschinenverordnung (9. ProdSV), als Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie in den europaeinheitlich harmonisierten Normen zur Maschinensicherheit enthalten.

Für Maschinen, die nach dem 31.12.1992 erstmals in Betrieb genommen wurden, gelten die Beschaffenheitsanforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie. Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt fest, unter welchen Bedingungen Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden dürfen.

Danach muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen von Maschinen

Alle Maschinen, die ab dem 29.12.2009 in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.

Die neue Richtlinie enthält keine Übergangsfrist, in der die neue und die alte Richtlinie gleichzeitig gelten.

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