Zur Einrichtung eines Anti-Korruptions-Compliance Management Systems sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe in Frankreich verpflichtet. Das sind Unternehmen, die

  • mehr als 500 Arbeitnehmer und einen Umsatz über 100 Mio EUR haben oder
  • einem Konzern angehören, der mehr als 500 Arbeitnehmer und einen konsolidierten Umsatz über 100 Mio EUR hat und dessen Konzernzentrale sich in Frankreich befindet.

Nicht nur die juristischen Personen wie die Unternehmen, sondern auch natürliche Personen wie Geschäftsführer, Vorstände und weitere Führungskräfte sind diesbezüglich verpflichtet. Im Fall eines Verstoßes haften sie persönlich.

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