Softwarepiraterie, d. h. die Vervielfältigung oder Verbreitung von Software ohne die erforderlichen Rechte, wird immer intensiver von den Rechteinhabern bekämpft. So haben sich Anbieter wie Microsoft, Adobe, Symantec, Apple in der BSA Business Software Alliance zusammengeschlossen, um gegen Software-Piraterie vorzugehen (http://www.bsa.org/germany). Die BSA fordert (unzufriedene) Mitarbeiter in Unternehmen aktiv auf, unlizenzierte Software zu melden.
6.1 Lizenz- und Nutzungsrechte genau beachten
Unter den Begriff der Raubkopie fällt auch Software, die ohne entsprechende Lizenzierung auf einem Rechner installiert wurde. Besteht z. B. eine Lizenz für 5 Arbeitsplätze, so stellt die Installation auf einem sechsten Arbeitsplatz eine Raubkopie dar, denn mit dem Kauf der Software erwirbt der Käufer nur ein (in der Regel unbefristetes) Nutzungsrecht entsprechend der Lizenzbedingungen.
Grundsätzlich gilt: Pro Computer und installierter Softwarekopie bzw. pro Anwender wird eine Lizenz benötigt. Bei Netzwerk- oder Firmenlizenzen ist die Anzahl der lizenzierten Kopien im Lizenzvertrag festgeschrieben. Darüber hinaus bieten einige Softwarehersteller unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, z. B. auf einem Notebook.
Sicherungskopien sind nicht zur Nutzung da
Von jeder Software darf der Lizenzinhaber auch ohne ausdrückliche Erlaubnis eine Sicherungskopie anfertigen. Eine gleichzeitige Nutzung mit dem Original, etwa auf einem zweiten Computer, ist nicht erlaubt. Wird der Original-Datenträger weiterverkauft (z. B. weil eine neue Software angeschafft wurde), so darf die Sicherungskopie nicht mehr im Unternehmen genutzt werden.
Immer wieder wird von Unternehmen übersehen, dass häufig Software/Apps für die private Nutzung kostenfrei sein können, während eine betriebliche Nutzung untersagt oder kostenpflichtig lizenziert werden muss.
6.2 Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz
Wer dennoch Software unlizenziert installiert, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz, was zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ein Unternehmen, dem der Einsatz unlizenzierter Software nachgewiesen wird, ist dem Rechteinhaber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Es droht ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren.
Software-Piraterie ist kein Kavaliersdelikt: Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk (worunter auch Software fällt) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden; bei einer gewerbsmäßigen Handlung sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Bei unvorbelasteten Ersttätern wird regelmäßig das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt, es sei denn, die Verletzungshandlung kam im großen Umfang vor und hat einen entsprechenden Schaden angerichtet.
Geben Sie klare Regeln für Softwarenutzung vor
Da immer mehr Unternehmen auch auf mobile Computer zurückgreifen, die die Mitarbeiter zu Hause nutzen können, ist hier die Gefahr besonders groß, dass ein Mitarbeiter absichtlich oder aus Versehen illegale Software auf das betriebliche Notebook lädt. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über diese möglichen Risiken auf und regeln Sie eindeutig, dass Software nur von dafür zuständigen Mitarbeitern im Unternehmen aufgespielt werden darf. Alternativ können Sie die private Nutzung auch ganz untersagen, was allerdings in der Praxis oftmals nur schwer durchzusetzen ist.
Des Weiteren besteht bei Software-Piraterie Anspruch auf Besichtigung der Rechner des Nutzers. Daher kann der Softwarehersteller mithilfe eines Gerichtsvollziehers unangemeldet vor der Tür des Unternehmens stehen und den/die Rechner auf entsprechende Programme hin untersuchen. Rechtsgrundlage dafür ist in der Praxis eine einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichts.
Neben den rechtlichen Konsequenzen können sich aus der Nutzung unlizenzierter oder illegal aus dem Internet heruntergeladener Software weitere operative Probleme ergeben. Hierzu zählen insbesondere fehlender Support (Updates, Helpline) durch den Anbieter, die Gefahr von fehlerhaften Funktionen und insbesondere bei Internet-Downloads über Tauschbörsen die Gefahr von Viren und Spyware durch manipulierte Software.
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