In einem ersten Schritt sind die Pflichten und Aufgaben des Unternehmens aus den für das Unternehmen relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (den Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften), den internen Vorgaben sowie ggf. speziellen Anforderungen von Kunden, Partnern, Versicherungen etc. zu ermitteln und in einer Übersicht zu dokumentieren.

Das AMS sollte hierfür:

  • Die Ermittlung und regelmäßige Aktualisierung der Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz regeln:

    • Wer ist dafür zuständig?

      z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit

    • Wie soll vorgegangen werden?

      Z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt sowie die unternehmensspezifisch zu bestimmenden Akteure, wie beispielsweise die Elektrofachkraft, recherchieren jährlich sowie bei bekannt gewordenen Neuerungen/Veränderungen die infrage kommenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Sie sichten diese sowie die internen Vorgaben und speziellen Anforderungen und leiten daraus konkrete Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz ab.

  • Die Dokumentation regeln:

    • Was ist zu dokumentieren?

      Z. B. die relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, internen Vorgaben und speziellen Anforderungen sowie die abgeleiteten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz.

    • Wie sieht die Dokumentation aus?

      Z. B. Beschreibung des Verfahrens bei den arbeitsschutzspezifischen Prozessen. Plus Kataster der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, internen Vorgaben und speziellen Anforderungen sowie Auflistung der abgeleiteten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz. Beides als Anlagen des AMS-Handbuches.

    • Wer dokumentiert?

      Z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der AMS-Beauftragte

 
Praxis-Tipp

So gehen Sie vor

  1. Wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme bereits Auflistungen von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die für das Unternehmen relevant sind, oder Zusammenstellungen von Aufgaben oder Pflichten im Arbeitsschutz zusammengetragen, so sollten diese auf Gültigkeit, Aktualität und Vollständigkeit geprüft und ggf. angepasst bzw. ergänzt werden.
  2. Organisieren Sie das Zusammentragen, wie oben beispielhaft skizziert.
  3. Für die Ermittlung der Pflichten und Aufgaben können Sie die Checkliste "Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz" verwenden.
  4. Nutzen Sie auch die von Ihrer Berufsgenossenschaft zur Verfügung gestellten Hilfsmittel.

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