(1) Statische Daten, wie z. B. die Parameter eines Sensors oder das Applikationsprogramm des Logik-Systems, bestimmen die Integrität der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung. Andere statische Daten stehen in einem mittelbaren Zusammenhang mit der Integrität der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung (z. B. Material- und Anlagenspezifikationen, Betriebsanleitungen, Risiko-Analysen (z. B. HAZOP) für Prozessanlagen, Funktionspläne, Systemarchitekturdiagramme). Solche Daten entstehen über den gesamten Lebenszyklus hinweg und werden an vielen Orten erzeugt und gespeichert (bei Planern, Kontraktoren, System-Integratoren, System-Herstellern, Betreibern).

 

(2) Statische Daten sind von ihrem Eigentümer ihrer Relevanz entsprechend zu klassifizieren (z. B. intern, vertraulich, streng vertraulich). Entsprechend der Klassifizierung werden Maßnahmen zum Schutz vor Ausspähen und Manipulation dieser Daten veranlasst. Dabei sind alle Orte zu berücksichtigen, an denen diese Daten gespeichert sind.

 

(3) Je nach Auswirkung auf die Integrität der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung muss bei der Anwendung im Lebenszyklus der MSR-Einrichtung die Integrität der Daten sichergestellt werden (z. B. durch elektronische Signatur und Verschlüsselung zentraler Spezifikationsdokumente).

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