Die Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist in Deutschland mehrstufig gegliedert. Eine interne Überwachung wird durch den betrieblichen bzw. behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO durchgeführt. Deren Arbeit wird durch den oder die Bundesdatenschutzbeauftragten bzw. Landesdatenschutzbeauftragten überwacht. In diesem Beitrag werden deren Aufgaben und Befugnisse mit den dazugehörenden Rechtsgrundlagen dargestellt.

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