Wenn Bürger die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Regelungen anzweifeln und Beschränkungen gerichtlich überprüfen lassen, ist dies Ausdruck einer zu begrüßenden lebendigen Demokratie. Wenn sich Bürger hingegen ohne gerichtliche Überprüfung über entsprechende Vorgaben hinwegsetzen, kann dies – positiv betrachtet – als kritisch reflektierter ziviler Ungehorsam dargestellt werden und/oder – negativ betrachtet – droht es den "Gesellschaftsvertrag" ins Wanken zu bringen. Oft dürfte es jedoch vor allem von einer "individuellen Risikoabwägung" geprägt sein (3. Faktor). In diese Abwägung flossen wohl unterschiedlich intensiv verschiedene Argumente ein: Erwägungen zu den Grundrechten einerseits und andererseits ein Gefühl, entweder selbst nicht im ausreichend intensiven Maße gesundheitlich gefährdet zu sein oder (nach Infektion) andere Personen nicht zu gefährden. Eine Diskussion, die in stärker betroffenen Ländern wie Italien (soweit ersichtlich) nicht in gleicher Intensität auftrat.

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