Ein Compliance-Management-System sollte Risiken rechtzeitig melden und ein Bewusstsein für die Gefährlichkeit von Verstößen schaffen. Es hat also vor allem eine Präventivfunktion zu erfüllen und vor Schaden zu bewahren. Compliance bedeutet für Kommunalverwaltungen vor allem Rechts- und Regeltreue. D. h., dass die kommunale Verwaltung in allem, was sie tut oder unterlässt, bestehendes Recht zu beachten hat. Die von Compliance umfassten Normen und Regeln sind vielfältig und komplex. Sie betreffen die Kommunalverwaltungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und die bei ihnen Beschäftigten als Individuen. Dies spiegelt sich auch in der Struktur wider, die ein Compliance-Management-System zu beachten hat.

Korruptionsgefährdete Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit. Überall, wo die Verwaltung Genehmigungen zu erteilen hat, Vergaben tätigt, Rechte einräumt oder Geldleistungen gewährt, besteht erhöhte Korruptionsgefahr. Ferner sind Handlungsfelder, die einer hohen Regelungsdichte unterliegen, besonders anfällig. Das gilt in besonderem Maße dort, wo die Städte und Gemeinden oder/und ihre Gesellschaften selbst steuerpflichtig sind (Tax Compliance). Als beispielhaft dargestellte Handlungsfelder für Compliance widmet sich der Beitrag daher neben dem Spannungsfeld zwischen den Rechten des Bürgermeisters und denen des Rats dem europäischen Beihilferecht sowie dem Steuerrecht.

Bei der Einführung eines Compliance-Management-Systems ist ein schrittweises Vorgehen zu empfehlen. Die sorgfältige Risikoanalyse steht ganz am Anfang und bestimmt den weiteren Verlauf der Einführung. Sinnvoll erscheint den Autoren ein flächendeckender Ansatz, wobei das Thema Tax Compliance wegen seiner spezifischen Risiken auch als Insellösung implementiert werden kann.

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