Rechtliches und regulatorisches Umfeld

Die entsprechende internationale wie nationale Anti-Korruptionsgesetzgebung verbietet das Gewähren von Vorteilen auch dann, wenn es durch eine dritte Partei erfolgt. Um zu vermeiden, dass sie für das korrupte Verhalten dieser Drittpartei verantwortlich gemacht werden, sind Unternehmen gehalten, bei der Auswahl dieser Geschäftspartner besonders vorsichtig zu sein und sicherzustellen, dass sie nur Geschäftsbeziehungen zu seriösen und qualifizierten Partnern und Vertretern pflegen.

Risiko

Es besteht ein Risiko, dass nicht sorgfältig ausgewählte Geschäftspartner, z.B. Transaktionsmittler oder Handelsvertreter, potentielle Endkunden bestechen und sich das Unternehmen dieses Fehlverhalten zurechnen lassen muss.

Maßnahme

Die Untervertragnahme bestimmter Geschäftspartner muss einem vordefinierten Prozess folgen, der eine Risikobewertung des Partners vorsieht, eine Due Diligence zum Inhalt hat, bestimmte Genehmigungen vorschreibt und eventuell die Ergänzung des Vertrags um bestimmte Compliance-Klauseln erfordert.

Kontrolle

Einmal im Quartal wird aus der Grundgesamtheit der in ebendiesem Quartal unter Vertrag genommenen Geschäftspartner eine relevante Stichprobe genommen. Für diese Stichprobe wird überprüft, ob der Prozess der Due Diligence eingehalten wurde, ob die richtigen Genehmigungen vorliegen und ob der Vertrag erst nach Genehmigung unterzeichnet wurde und die erforderlichen Klauseln enthält. Zusätzlich könnte überprüft werden, ob die Kosten für die vertraglichen Leistungen auf die hierfür vorgesehenen Konten gebucht wurden.

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